Umbau, Dachanhebung und Nutzungsänderung (von Ein- in Zweifamilienhaus) an einer Doppelhaushälfte auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1064/1 der Gemarkung Griesstätt, Kettenham 24


Daten angezeigt aus Sitzung:  03. Gemeinderatssitzung, 20.02.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Nicht sichtbar
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Gemeinderat 03. Gemeinderatssitzung 20.02.2025 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Der Antragsteller möchte ein das bestehende Einfamilienhaus zu einem Zweifamilienhaus umbauen und das Dach um 1,11 m anheben. Ferner möchte er einen Wintergarten (3,14 m x 5,10 m) im EG und im OG (4,82 m x 1,25 m) errichten.
Zudem ist eine Dachterrasse auf der bestehenden Garage geplant. Die neuen Bauteile sind im Eingabeplan rot gekennzeichnet.
Das Vorhaben befindet sich innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Kettenham (§ 34 Abs. 1 BauGB).

Auszug aus § 34 Abs. 1 BauGB:
(1) Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

Der Entwässerungsplan wird bis zur Gemeinderatssitzung nachgereicht.
Die 4 erforderlichen Stellplätze sind im Grundriss des Eingabeplanes eingezeichnet (1x Garage, 3x offene Stellplätze).

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen unter der Auflage, dass das Niederschlagswasser nur gedrosselt mit 0,6 l/s in den gemeindlichen Regenwasserkanal eingeleitet werden darf. 
Zudem dürfen die eingezeichneten Stellplätze an der Gemeindestraße nicht auf diese entwässert werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.03.2025 12:59 Uhr