Aufstellung des Bebauungsplanes „Max-Stoll-Straße“; Behandlung der Stellungnahme aus der erneuten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, Billigungs- und Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  05. Gemeinderatssitzung, 21.04.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 05. Gemeinderatssitzung 21.04.2022 ö beschließend 2.4

Sachverhalt

Die erneute Öffentlichkeitsbeteiligung und die Anhörung berührter Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 13 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB, § 4 Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 3 BauGB wurde in der Zeit vom 11.03.2022 bis einschließlich 29.03.2022 durchgeführt. Stellungnahmen konnten ausschließlich zu den im Bebauungsplan geänderten Bereichen abgegeben werden. 

A. 
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 13 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB 
Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen eingegangen.

B. 
Stellungnahmen aus der Anhörung der berührten Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 13 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB.
Im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 13 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB sind 12 Stellungnahmen eingegangen.

Keine Einwendungen wurden vorgebracht von:
  • Regierung von Oberbayern - Höhere Landesplanungsbehörde (Anlage 1)
  • Regionaler Planungsverband Südostoberbayern (Anlage 2)
  • Landratsamt Rosenheim – Bauleitplanung (Anlage 3)
  • Landratsamt Rosenheim – Untere Naturschutzbehörde (Anlage 4)
  • Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Rosenheim (Anlage 5)
  • Gemeinde Eiselfing (Anlage 6)
  • Verwaltungsgemeinschaft Rott a. Inn (Anlage 7)
  • Gemeinde Schechen (Anlage 8)
  • IHK für München und Oberbayern (Anlage 9)
  • Handwerkskammer für München und Oberbayern (Anlage 10)
  • Evangelisch-Lutherisches Pfarramt Wasserburg a. Inn (Anlage 11)

Wasserwirtschaftsamt Rosenheim vom 23.03.2022 
Abwägung:
Die Anregung, dass zur Verbesserung des lokalen Mikroklimas sowie um einen Beitrag zur Vorsorge vor Klimaänderungen zu leisten, Flachdächer sowie Garagen zu begrünen sind, wird nicht in die Hinweise übernommen, da zum einen Garagen oder Nebenanlagen nur als Satteldach auszuführen sind und somit eine entsprechende Ausgestaltung als Gründach nicht möglich bzw. zweckmäßig ist. Zudem ist die Ausführung möglicher Flachdächer (bei Carports nach § 7 (9) Satzungstext) bereits als Gründach festgesetzt.
Hinsichtlich der Versickerung wird unter C.3 Hinweise zur Versickerung auf eine möglichst natürliche Versickerung über den belebten Oberboden, wo die Untergrundverhältnisse es zulassen, unter Beachtung der NWFreiV in Verbindung mit der TRENGW, hingewiesen.

Unter C.4 Hinweise zum baulichen Schutz gegen Starkregenereignisse wird ein Absatz aufgenommen, welcher eine Hochwasserrisiko angepasste Bauweise empfiehlt, sowie auf die Hochwasserschutzfibel des Bundesministeriums hinweist. Weiter wird der Abschluss einer Elementarschadensversicherung empfohlen.

Keine Stellungnahme wurde abgegeben von:
  • Amt für Ländliche Entwicklung Oberbayern
  • Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
  • Bayerischer Landesverein für Heimatpflege e.V.
  • Bayernwerk AG
  • Bund Naturschutz in Bayern e.V.
  • Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH
  • Freiwillige Feuerwehr Griesstätt
  • Gemeinde Schonstett
  • Gemeinde Vogtareuth
  • ip-fabric GmbH
  • Katholisches Pfarramt
  • Kreishandwerkerschaft Rosenheim
  • Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V.
  • Landratsamt Rosenheim – Gesundheitsamt
  • Landratsamt Rosenheim - Untere Straßenverkehrsbehörde
  • Landratsamt Rosenheim – Kreistiefbauverwaltung
  • Landratsamt Rosenheim – Kreisbrandrat
  • Landratsamt Rosenheim - Wasser- und Bodenschutz
  • Landratsamt Rosenheim – Immissionsschutz
  • Landratsamt Rosenheim – Kreisheimatpfleger, Baudenkmalpflege
  • Regierung von Oberbayern - Techn. Fachberatung für Brand - und Katastrophenschutz
  • Regionalverkehr Oberbayern GmbH, Niederlassung Ost
  • Staatliche Schulämter in der Stadt und im Landkreis Rosenheim
  • Stadt Wasserburg a. Inn
  • Wasserbeschaffungsverein Griesstätt e. V.

C)
Billigungs-, Satzungsbeschluss sowie Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung und die Anhörung berührter Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 13a BauGB i. V. m. §§ 13, 3 Abs. 2 BauGB und 4 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Griesstätt billigt den Bebauungsplanentwurf i. d. F. v. 11.04.2022, nimmt Kenntnis vom Anhörungsverfahren nach § 13a BauGB i. V. m. §§ 13 BauGB, 3 Abs. 2 BauGB und 4 Abs. 2 BauGB.

Beschluss 1

Die Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen.
Unter C.4 wird der Absatz „Hinsichtlich vermehrt zunehmender Starkregenereignisse kann es zu Überflutungen kommen, weshalb für bauliche Anlagen eine Hochwasserrisiko angepasste Bauweise empfohlen wird. Auf die Hochwasserschutzfibel des Bundesministeriums wird hingewiesen. Weiter wird der Abschluss einer Elementarschadensversicherung empfohlen.“ aufgenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat der Gemeinde Griesstätt billigt den Bebauungsplanentwurf i. d. F. v. 11.04.2022, nimmt Kenntnis vom Anhörungsverfahren nach § 13a BauGB i. V. m. §§ 13 BauGB, 3 Abs. 2 BauGB und 4 Abs. 2 BauGB und beschließt den vom Büro WÜSTINGER RICKERT Architekten und Stadtplaner PartGmbB, Frasdorf, gefertigten Bebauungsplan der Innenentwicklung einschließlich der oben beschlossenen Änderungen als Satzung i. d. F. v. 11.04.2022.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.10.2022 09:53 Uhr