Teilabbruch der bestehenden Tenne und Wiedererrichtung eines Betriebsleiterhaus an das landwirtschaftliche Gebäude, Fl.-Nr. 616 der Gemarkung Griesstätt, Wörlham 7
Daten angezeigt aus Sitzung: 07. Gemeinderatssitzung, 14.07.2022
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
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Nicht sichtbar | ||||||
Gemeinderat | 07. Gemeinderatssitzung | 14.07.2022 | ö | beschließend | 2.1 |
Sachverhalt
Der Antragsteller möchte einen Teil der bestehenden Tenne abbrechen und ein Betriebsleiterhaus an das bestehende landwirtschaftliche Gebäude (9 m x 10,79 m) wiedererrichten (Betriebsleiterhaus Anbau wird etwas kleiner als die vorherige Tenne).
Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich und ist n. § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB privilegiert.
Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich und ist n. § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB privilegiert.
Die Erschließung ist gesichert, das Niederschlagswasser wird gedrosselt in den Regenwasserkanal eingeleitet.
Beschluss
Die Mitglieder des Gemeinderats erteilen das gemeindliche Einvernehmen gem. § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 27.07.2022 09:46 Uhr