Abbruch eines Stadels (Anbau) und Wiederaufbau als Wohnnutzung mit 3 WE, Standgiebel, Balkone und Gaube auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1072 der Gemarkung Griesstätt, Kettenham 4


Daten angezeigt aus Sitzung:  01. Gemeinderatssitzung, 26.01.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat 01. Gemeinderatssitzung 26.01.2023 ö beschließend 2.5
Nicht sichtbar
Gemeinderat 01. Gemeinderatssitzung 25.01.2024 ö beschließend 2.3

Sachverhalt

Die Antragsteller möchten den vorhandenen Stadel abbrechen und mit drei Wohneinheiten, Balkonen und Gaube wiederaufbauen.
Das Vorhaben befindet sich innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteil Kettenham (§ 34 Abs. 1 BauGB). Die Erschließung ist gesichert, das Niederschlagswasser wird über Rigolen versickert.

Im Eingabeplan sind 9 Stellplätze dargestellt (erforderlich lt. Stellplatzsatzung sind 8 Stellplätze). Die Unterschriebene Abstandsflächenübernahme der Grundstückseigentümer von Fl.-Nr. 1072/1, Gemarkung Griesstätt liegt vor. Ein Nachbar hat wg. der Stellplatzsatzung den Bauantrag nicht unterschrieben.

Beschluss

Die Mitglieder des Gemeinderats erteilen gem. § 34 BauGB das gemeindliche Einvernehmen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 10

Datenstand vom 24.02.2023 08:10 Uhr