Abbruch eines Stadels (Anbau) und Wiederaufbau als Wohnnutzung mit 3 WE, Standgiebel, Balkone und Gaube auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1072 der Gemarkung Griesstätt, Kettenham 4


Daten angezeigt aus Sitzung:  01. Gemeinderatssitzung, 25.01.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat 01. Gemeinderatssitzung 26.01.2023 ö beschließend 2.5
Nicht sichtbar
Gemeinderat 01. Gemeinderatssitzung 25.01.2024 ö beschließend 2.3

Sachverhalt

Die Antragsteller möchten den vorhandenen Stadel abbrechen und mit drei Wohneinheiten, Balkonen und Gaube wiederaufbauen.
Das Vorhaben befindet sich innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteil Kettenham (§ 34 Abs. 1 BauGB). Die Erschließung ist gesichert, das Niederschlagswasser wird über Rigolen versickert.

Im neu eingereichten Stellplatznachweis sind jetzt 8 Stellplätze dargestellt. 
Dieser (der neu eingereichte Stellplatznachweis) wurde in der Bauausschusssitzung v. 02.12.2023 mit 6 : 0 Stimmen aus 5 verschiedenen Varianten bevorzugt.
Zudem hat die Fachstelle Immissionsschutz die immissionsschutzrechtlichen Bedenken durch eine positive Stellungnahme ausgeräumt.
Die Unterschriebene Abstandsflächenübernahme der Grundstückseigentümer von Fl.-Nr. 1072/1, Gemarkung Griesstätt liegt vor.


Dem Bauantrag wurde in der Sitzung am 26.01.2023 mit 10 : 0 Stimmen das gemeindliche Einvernehmen verweigert, da immissionsschutzrechtliche Bedenken bestanden und es Probleme mit den Stellplätzen gab (Positionierung).

Beschluss

Die Mitglieder des Gemeinderates erteilen gem. § 34 BauGB das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
Auf den ruhenden Landwirtschaftlichen Betrieb (Kettenham 2) und möglichen Emissionen durch eine Aktivierung des ruhenden Betriebs wird hingewiesen.

Datenstand vom 23.02.2024 09:55 Uhr