Gemeinde Eiselfing: Aufstellung des Bebauungsplans „Bachmehring Südost“. Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung: 13. Gemeinderatssitzung, 26.10.2023
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
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Nicht sichtbar | ||||||
Gemeinderat | 13. Gemeinderatssitzung | 26.10.2023 | ö | beschließend | 4.1 |
Sachverhalt
Beschluss
Der Gemeinderat stellt fest, dass keine Einwände/Bedenken gegen die Aufstellung des Bebauungsplans „Bachmehring Südost“ der Gemeinde Eiselfing bestehen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Datenstand vom 17.11.2023 09:52 Uhr