Abbruch der Garage, Umbau und Anbau an das best. Wohnhaus, Errichtung einer 2. WE im DG auf dem Grundstück Fl.-Nr. 475/1 der Gemarkung Kolbing, Bergham 6


Daten angezeigt aus Sitzung:  16. Gemeinderatssitzung, 14.12.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat 16. Gemeinderatssitzung 14.12.2023 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Der Antragsteller möchte die bestehende Garage abreißen, das bestehende Wohnhaus umbauen und einen Anbau mit einer 2. Wohneinheit anbauen.
Das Vorhaben ist gem. § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 BauGB teilprivilegiert.

Das Niederschlagswasser wird gedrosselt in den gemeindlichen Kanal eingeleitet. Der Entwässerungsplan wurde vom Planer, gegenüber dem in der Bauausschusssitzung vorgelegten so ergänzt, dass eine Drosselwirkung entstehen kann. Zudem wurde mit dem Bauherrn vereinbart, dass mit Mitarbeitern der Gemeinde vor dem Einbau der Drosselung ein Vororttermin stattfindet. 
Die Gemeinde wird am Tag des Einbaus informiert, um persönlich Vorort zu sein. 

Dem Antrag auf Vorbescheid wurde in der Sitzung vom 27.04.2023 mit 11 : 0 Stimmen das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Beschluss

Die Mitglieder des Gemeinderats erteilen das gemeindliche Einvernehmen gem. § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 BauGB. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.02.2024 13:33 Uhr