Tektur: Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 54 der Gemarkung Griesstätt, Rosenheimer Straße 34
Daten angezeigt aus Sitzung: 10. Gemeinderatssitzung, 24.10.2024
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
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Nicht sichtbar | ||||||
Gemeinderat | 04. Gemeinderatssitzung | 21.03.2024 | ö | beschließend | 3.2 | |
Gemeinderat | 10. Gemeinderatssitzung | 24.10.2024 | ö | beschließend | 2.3 |
Sachverhalt
Der Antragsteller möchte ein Einfamilienhaus (15,20 m x 11,10 m) mit einer Doppelgarage mit Nebenraum (8,71 m x 7,05 m) neu bauen.
Das Vorhaben befindet sich innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Griesstätt (§ 34 Abs. 1 BauGB). Die Erschließung ist gesichert.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 21.03.2024 mit 13 : 0 Stimmen sein gemeindliches Einvernehmen erteilt. Das Landratsamt hat dem Bauantrag mit einer Verschiebung des Baukörpers um 0,6 m Richtung Süden (vom LRA geforderte Änderung gegenüber dem Bauantrag in der Gemeinderatssitzung am 21.03.2024) am 03.04.2024 die Baugenehmigung erteilt.
Durch einen Fehler wurde das Haus aufgrund des Bauplanes aus der Gemeinderatssitzung und nicht aufgrund des vom Landratsamt genehmigten Planes ausgeführt.
Das Landratsamt hat bereits die Zustimmung zu einer Abweichung in Aussicht gestellt.
Beschluss
Die Mitglieder des Gemeinderats erteilen das gemeindliche Einvernehmen gem. § 34 Abs. 1 BauGB.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 27.11.2024 09:04 Uhr