Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Eckerwiese“ zur Errichtung eines Holz- und Geräteschuppens nach Art. 57, Satz 1a als verfahrensfreies Bauvorhaben auf dem Grundstück Fl.-Nr. 576/41 der Gemarkung Griesstätt, Hans-Brunner-Straße 1


Daten angezeigt aus Sitzung:  04. Gemeinderatssitzung, 24.03.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 04. Gemeinderatssitzung 24.03.2022 ö beschließend 2.2

Sachverhalt

Der Antragsteller möchte einen Holz- und Geräteschuppen an die bestehende Garage anbauen. Das Vorhaben ist n. Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a) BayBO verfahrensfrei und befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Eckerwiese“. Für untergeordnete Nebenanlagen ist gem. Ziffer 1.7 des Bebauungsplanes „Eckerwiese“ ein Grenzabstand von 3 m vorgesehen. Da der festgesetzte Grenzabstand nicht eingehalten werden wird, ist für die geplante Errichtung des Holz- und Geräteschuppens eine Befreiung von Ziffer 1.7 des Bebauungsplanes „Eckerwiese“ erforderlich.

Beschluss

Die Mitglieder des Gemeinderats folgen der Empfehlung des Bauausschusses und stimmen einer isolierten Befreiung von den Festsetzungen von Ziffer 1.7 des Bebauungsplans „Eckerwiese“ zur Errichtung eines Holz- und Geräteschuppens zu. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.06.2022 13:46 Uhr