Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Alpenstraße Ost“ zur Erstellung einer Garagenzufahrt über den Wendelsteinring auf dem Grundstück FlNr. 555/62 der Gemarkung Griesstätt, Alpenstraße 25, 27
Daten angezeigt aus Sitzung:
04. Gemeinderatssitzung, 24.03.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Antragsteller möchte eine Garagenzufahrt über den Wendelsteinring zu seiner bestehenden Garage erstellen. Das Vorhaben ist n. Art. 57 Abs. 1 Nr. 16 Buschstabe g) BayBO verfahrensfrei und befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Alpenstraße Ost“. Im Bebauungsplan wurde in § 14 Abs. 1 ein Grünstreifen für diese Fläche (Garageneinfahrt) festgelegt, der nach § 14 Abs. 2 von jeglicher Bebauung und Nutzung freizuhalten ist. Da die Garageneinfahrt über den Grünstreifen errichtet werden soll, ist eine isolierte Befreiung von den § 14 Abs. 2 des Bebauungsplanes „Alpenstraße Ost“ erforderlich. Mit E-Mail vom 09.02.2022 hat die untere Naturschutzbehörde dem Vorhaben zugestimmt unter den Auflagen, dass die Garageneinfahrt mit Rassengittersteinen verlegt wird und Ersatzpflanzungen auf dem Grundstück vorgenommen werden..
Beschluss
Die Mitglieder des Gemeinderats stimmen der Erteilung einer isolierten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Alpenstraße Ost“§ 14 Abs. 1 und 2, für die Erstellung einer Garagenzufahrt über den Wendelsteinring zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Datenstand vom 14.06.2022 13:46 Uhr