Anbau einer Außentreppe und Nutzungsänderung in ein Wohnhaus mit zwei Wohneinheiten auf dem Grundstück Fl.-Nr. 756/13 der Gemarkung Griesstätt, Kirchmaierstraße 31


Daten angezeigt aus Sitzung:  06. Gemeinderatssitzung, 16.05.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat 06. Gemeinderatssitzung 16.05.2024 ö beschließend 2.2

Sachverhalt

Der Antragsteller plant den Anbau einer Außentreppe an das bestehende Gebäude als Zugang zur zweiten Wohneinheit und die bestehende Nutzung des Wohnhauses mit einer Wohneinheit zu einem Wohnhaus mit zwei Wohneinheiten zu ändern.

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich der Ortsabrundungssatzung 1. Änderung und Erweiterung der Ortsabrundungssatzung „Westlich der Kirchmaierstraße.
Diese regelt in § 3, dass sich die planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben nach § 34 BauGB richtet. 

Die Erschließung ist gesichert.

Beschluss

Die Mitglieder des Gemeinderats erteilen das gemeindliche Einvernehmen gem. § 34 BauGB. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.07.2024 10:55 Uhr