Aufstellung des Bebauungsplanes „Max-Stoll-Straße“; Behandlung der Stellungnahme aus der erneuten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, Billigungs- und Satzungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung: 05. Gemeinderatssitzung, 21.04.2022
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
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Gemeinderat | 05. Gemeinderatssitzung | 21.04.2022 | ö | beschließend | 2.4 |
Sachverhalt
A.
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 13 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB
Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen eingegangen.
B.
Stellungnahmen aus der Anhörung der berührten Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 13 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB.
Im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 13 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB sind 12 Stellungnahmen eingegangen.
Abwägung:
Die Anregung, dass zur Verbesserung des lokalen Mikroklimas sowie um einen Beitrag zur Vorsorge vor Klimaänderungen zu leisten, Flachdächer sowie Garagen zu begrünen sind, wird nicht in die Hinweise übernommen, da zum einen Garagen oder Nebenanlagen nur als Satteldach auszuführen sind und somit eine entsprechende Ausgestaltung als Gründach nicht möglich bzw. zweckmäßig ist. Zudem ist die Ausführung möglicher Flachdächer (bei Carports nach § 7 (9) Satzungstext) bereits als Gründach festgesetzt.
Hinsichtlich der Versickerung wird unter C.3 Hinweise zur Versickerung auf eine möglichst natürliche Versickerung über den belebten Oberboden, wo die Untergrundverhältnisse es zulassen, unter Beachtung der NWFreiV in Verbindung mit der TRENGW, hingewiesen.
Unter C.4 Hinweise zum baulichen Schutz gegen Starkregenereignisse wird ein Absatz aufgenommen, welcher eine Hochwasserrisiko angepasste Bauweise empfiehlt, sowie auf die Hochwasserschutzfibel des Bundesministeriums hinweist. Weiter wird der Abschluss einer Elementarschadensversicherung empfohlen.
Keine Stellungnahme wurde abgegeben von:
Billigungs-, Satzungsbeschluss sowie Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung und die Anhörung berührter Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 13a BauGB i. V. m. §§ 13, 3 Abs. 2 BauGB und 4 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Griesstätt billigt den Bebauungsplanentwurf i. d. F. v. 11.04.2022, nimmt Kenntnis vom Anhörungsverfahren nach § 13a BauGB i. V. m. §§ 13 BauGB, 3 Abs. 2 BauGB und 4 Abs. 2 BauGB.
Beschluss 1
Unter C.4 wird der Absatz „Hinsichtlich vermehrt zunehmender Starkregenereignisse kann es zu Überflutungen kommen, weshalb für bauliche Anlagen eine Hochwasserrisiko angepasste Bauweise empfohlen wird. Auf die Hochwasserschutzfibel des Bundesministeriums wird hingewiesen. Weiter wird der Abschluss einer Elementarschadensversicherung empfohlen.“ aufgenommen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Beschluss 2
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0