Teilabbruch der bestehenden Tenne und Wiedererrichtung eines Betriebsleiterhaus an das landwirtschaftliche Gebäude, Fl.-Nr. 616 der Gemarkung Griesstätt, Wörlham 7


Daten angezeigt aus Sitzung:  07. Gemeinderatssitzung, 14.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat 07. Gemeinderatssitzung 14.07.2022 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Der Antragsteller möchte einen Teil der bestehenden Tenne abbrechen und ein Betriebsleiterhaus an das bestehende landwirtschaftliche Gebäude (9 m x 10,79 m) wiedererrichten (Betriebsleiterhaus Anbau wird etwas kleiner als die vorherige Tenne). 
Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich und ist n. § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB privilegiert.
Die Erschließung ist gesichert, das Niederschlagswasser wird gedrosselt in den Regenwasserkanal eingeleitet.

Beschluss

Die Mitglieder des Gemeinderats erteilen das gemeindliche Einvernehmen gem. § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.07.2022 09:46 Uhr