Antrag auf isolierte Befreiung - "Pflanzung" einer Thuje auf dem Grundstück Fl.-Nr. 576/51 der Gemarkung Griesstätt, Hans-Brunner-Str. 7


Daten angezeigt aus Sitzung:  01. Gemeinderatssitzung, 26.01.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat 01. Gemeinderatssitzung 26.01.2023 ö beschließend 2.2

Sachverhalt

Die Antragsteller möchte nachträglich eine isolierte Befreiung für die vor 12 Jahren gepflanzte Thuje. Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Eckerwiese“.
Die Bepflanzung ist im Bebauungsplan unter Ziffer 8 i. V. m. dem Hinweis 7.4 geregelt. Es sind im gesamten Geltungsbereich Thuja in allen Arten und Chamaecyparis in allen Arten nicht zulässig.
Eine Befreiung von Ziffer 8 i. V. m. Hinweis Ziffer 7.4 ist erforderlich, da die Anpflanzung nicht den Bestimmungen des Bebauungsplans entspricht. Außerdem wurde die Thuje zum Teil auf Gemeindegrund gepflanzt.
Die betroffene Nachbarin hat die Zustimmung nicht erteilt. Die Stellungnahme der Grundstücksnachbarin wurde mit den Sitzungsunterlagen zur Verfügung gestellt.

Beschluss 1

Die Mitglieder des Gemeinderats stimmen einer isolierten Befreiung von den Festsetzungen von Ziffer 8 des Bebauungsplanes „Eckerwiese“ für die Pflanzung einer Thuje zu. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 8

Beschluss 2

Die Mitglieder des Gemeinderats empfehlen die Entfernung der Thuje durch Mitarbeiter des gemeindlichen Bauhofs, da die Pflanzung teils auf gemeindlichen Grund steht. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.02.2023 08:10 Uhr