Außenbereichssatzung Wörlham: Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange - Abwägung, Billigungs- und Satzungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung: 01. Gemeinderatssitzung, 26.01.2023
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
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Gemeinderat | 01. Gemeinderatssitzung | 26.01.2023 | ö | beschließend | 3.1 |
Sachverhalt
- Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit:
- Stellungnahmen aus der Anhörung der Anhörung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange:
- Regierung von Oberbayern – Fachberater für Brand- u. Katastrophenschutz (E-Mail vom 06.12.2022)
- LRA RO Untere Naturschutzbehörde (E-Mail vom 30.11.2022)
- Feuerwehr Griesstätt (Georg Weiderer) (E-Mail vom 22.11.2022)
- LRA RO Brandschutzdienststelle (Schr. vom 22.11.2022)
- LRA RO Abt. Hoch- und Tiefbau (Schr. vom 17.11.2022)
- Regionaler Planungsverband Südostoberbayern (Schr. vom 21.11.2022)
- Regierung von Oberbayern -höhere Landesplanungsbehörde (Schr. vom 15.11.2022)
- Gemeinde Schechen (Schr. vom 16.11.2022)
- Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (Schr. vom 17.11.2022)
- VG Rott a. Inn (Schr. vom 17.11.2022)
- Bayerischer Bauernverband (Schr. vom 29.11.2022)
- Gemeinde Eiselfing (Schr. vom 17.11.2022)
- Amt für Landwirtschaft und Forsten (Schr. vom 12.12.2022)
- Telekom (Schr. vom 20.12.2022)
- Staatl. Bauamt Rosenheim (Schr. vom 15.11.2022)
Beschluss 1
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Beschluss 2
Es werden ausführliche Hinweise zum Hochwasserschutz angeführt.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Anpassung der Planung ist nicht erforderlich
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Beschluss 3
Bauplanungsrechtlich wurden keine grundsätzlichen Bedenken/Anmerkungen geäußert. Es wurden einige redaktionelle Änderungen vorgeschlagen:
„Unter § 3 (1) sollte zur Klarstellung evtl. noch ergänzt werden, z.B.: gilt nicht für Bestandsgebäude oder außer Bestandsgebäude.
§ 3 (3) stellt auf neue Gebäude und damit auch auf die kleinen Handwerksbetriebe ab. Diese sollen aber laut Begründung räumlich nicht eingeschränkt werden. Begründung und § 3 sind hier noch aufeinander abzustimmen.
§ 4 ist ein Hinweis auf eine gesetzliche Anforderung des Naturschutzrechts und keine Regelung einer Außenbereichssatzung.“
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die vorgeschlagenen Änderungen wurden in die Planung aufgenommen (§ 3) bzw. aus der Planung rausgenommen (§ 4 wird gestrichen)
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Beschluss 4
Es wird ausführlich dargelegt, dass im Planungsbereich Bodendenkmäler zu vermuten sind und darauf hingewiesen, dass in einem solchen Bereich Bodeneingriffe aller Art gemäß Art. 7 Abs. 1 DschG einer denkmalrechtlichen Erlaubnis bedürfen, die in einem eigenständigen Verfahren bei der Unteren Denkmalschutzbehörde zu beantragen ist.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Ein entsprechender Hinweis wird – nach Abstimmung mit der Unteren Denkmalschutzbehörde – in die Planung aufgenommen (siehe D Hinweise Nr. 2).
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Beschluss 5
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0