Errichtung eines Freizeithauses auf dem Grundstück Fl.-Nr. 382/6 der Gemarkung Griesstätt, Rosenheimer Str. 50


Daten angezeigt aus Sitzung:  03. Gemeinderatssitzung, 30.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat 03. Gemeinderatssitzung 30.03.2023 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Die Antragsteller möchten ein Freizeithaus (10 m x 4 m) auf der östlichen Seite Ihres Grundstückes errichten. Das Vorhaben befindet sich innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteil Griesstätt (§ 34 Abs. 1 BauGB), die Erschließung ist gesichert.

Beschluss

Die Mitglieder des Gemeinderats erteilen das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 34 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.04.2023 09:59 Uhr