Festlegung Erfrischungsgeld Landtags- und Bezirkstagswahl 2023
Daten angezeigt aus Sitzung:
10. Gemeinderatssitzung, 27.07.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Für die Entschädigung der Wahlhelfer (Erfrischungsgeld) ist unter der Haushaltsstelle 0520.4000 ein Ansatz von 1.500 € festgelegt.
Der Durchschnitt der Entschädigung für die Wahlhelfer von 11 Gemeinden und Städten, die die Höhe des Erfrischungsgeldes öffentlich gemacht haben, beträgt 60,15 €. Bei der letzten Landtagswahl wurde vom damaligen Gemeinderat das Erfrischungsgeld auf 30,00 € festgelegt. Ab einer Zahlung von mehr als 25,00 € Entschädigung für die 59 Wahlhelfer wird die Haushaltsstelle 0520.4000 überschritten.
Bei einer Zahlung des Durchschnitts von 60,00 € wird diese um 2.040 € überschritten.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt bei der Landtags- und Bezirkstagswahl 2023 ein Erfrischungsgeld in Höhe von 50,00 € zu bezahlen. Die daraus resultierende Haushaltsüberschreitung ist hiermit genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 05.10.2023 10:39 Uhr