Nutzungsänderung - Der genehmigte Büroraum im Erdgeschoss soll in einen Wohn-Küchen-Sanitärraum umgenutzt werden. Im darüberliegenden Obergeschoss soll das Binde- und Topflager in zwei Schlafräume umgenutzt werden. Nutzungsänderung in eine Ferienwohnung auf dem Grundstück Fl.-Nr. 95/5 der Gemarkung Holzhausen, Obermühl 3
Daten angezeigt aus Sitzung:
16. Gemeinderatssitzung, 14.12.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Antragsteller möchte einen Büroraum im Erdgeschoss in einen Wohn-Küchen-Sanitärraum umnutzen. Im darüberliegenden Obergeschoss soll das Binde- und Topflager in zwei Schlafräume umgenutzt werden. Grundsätzliche Nutzungsänderung in eine Ferienwohnung.
Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich. Es handelt sich um ein sonstiges Vorhaben im Außenbereich (§ 35 Abs. 2 BauGB) das im Einzelfall zugelassen werden kann, wenn die Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange (§ 35 Abs. 3 BauGB) nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist.
Hier widerspricht das Bauvorhaben § 35 Abs. 3 Nr. 1 BauGB, da der Flächennutzungsplan für diese Fläche WIESE, WEIDE, ÄCKER vorschreibt.
Diskussionsverlauf
Gemeinderats Hofmeister wird als Antragsteller gem. Art. 49 GO von Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
Vor Eintritt in die Beratung bittet Herr Hofmeister den Tagesordnungspunkt zurückzustellen. Er erklärt, den Bauantrag am Nachmittag des Sitzungstages beim Landratsamt Rosenheim zurückgezogen und die Verwaltung darüber informiert zu haben.
Bis Sitzungsbeginn erhielt die Verwaltung vom Landratsamt keine Bestätigung des Rückzugs. Der Vorsitzende erklärt, dass der Bauantrag somit rechtmäßig und unter Einhaltung der Fiktionsfrist zu behandeln und beschließen ist.
Beschluss
Die Mitglieder des Gemeinderats erteilen das gemeindliche Einvernehmen gem. § 35 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 35 Abs. 3 BauGB.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 9
Abstimmungsbemerkung
Gemeinderats Hofmeister wird als Antragsteller gem. Art. 49 GO von Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
Datenstand vom 06.02.2024 13:33 Uhr