Wiederaufnahme und Fertigstellung zur Teilweisen Erneuerung des Garagengebäudes auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1 der Gemarkung Holzhausen, Holzhausen 3
Daten angezeigt aus Sitzung: 07. Gemeinderatssitzung, 20.06.2024
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
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Nicht sichtbar | ||||||
Gemeinderat | 07. Gemeinderatssitzung | 20.06.2024 | ö | beschließend | 2.1 |
Sachverhalt
Der Antragsteller möchte seinen 1997 gestellten Bauantrag zur Erneuerung des Garagengebäudes (10,90 m x 5,90 m) fertigstellen. Da die Baugenehmigung nicht mehr gültig (Geltungsdauer grundsätzlich 4 Jahre; Art. 69 BayBO) ist muss eine neue beantragt werden.
Das Vorhaben befindet sich innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Holzhausen (§ 34 Abs. 1 BauGB), die Erschließung ist gesichert.
In der Gemeinderatssitzung vom 26.03.1997 wurde mit 15 : 0 Stimmen das gemeindliche Einvernehmen erteilt, das Landratsamt hat den Bauantrag am 30.07.1997 genehmigt (Az. Nr. 842-97-63).
Beschluss
Die Mitglieder des Gemeinderats erteilen das gemeindliche Einvernehmen gem. § 34 BauGB.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Datenstand vom 26.07.2024 09:19 Uhr