Nutzungsänderung einer Gewerbeeinheit in Wohnfläche sowie Ausbau dieser Gewerbefläche zu einer Wohnung auf dem Grundstück Fl.-Nr. 555/6 der Gemarkung Griesstätt, Alpenstraße 23
Daten angezeigt aus Sitzung: 07. Gemeinderatssitzung, 20.06.2024
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
---|---|---|---|---|---|---|
Nicht sichtbar | ||||||
Gemeinderat | 07. Gemeinderatssitzung | 20.06.2024 | ö | beschließend | 2.2 | |
Nicht sichtbar | ||||||
Gemeinderat | 09. Gemeinderatssitzung | 19.09.2024 | ö | beschließend | 2.3 |
Sachverhalt
Für die beiden Lagerräume mit Werkstatt im EG des Gebäudes Alpenstraße 23 wird die Nutzungsänderung in Wohnraum beantragt.
Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Alpenstraße“, das Grundstück ist als Mischgebiet festgesetzt.
Am 01.04.2011 erteilte das LRA mit dem Einvernehmen der Gemeinde die Baugenehmigung für die Nutzungsänderung der Arztpraxis im OG in eine Wohnung.
Mit Schreiben vom 03.07.2019 hatte der Antragsteller bereits diese Nutzungsänderung beantragt. Der Gemeinderat hat diesen Antrag in seiner Sitzung vom 17.07.2019 abgelehnt, um den Mischgebietscharakter zu erhalten.
Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Alpenstraße“, das Grundstück ist als Mischgebiet festgesetzt.
Am 01.04.2011 erteilte das LRA mit dem Einvernehmen der Gemeinde die Baugenehmigung für die Nutzungsänderung der Arztpraxis im OG in eine Wohnung.
Mit Schreiben vom 03.07.2019 hatte der Antragsteller bereits diese Nutzungsänderung beantragt. Der Gemeinderat hat diesen Antrag in seiner Sitzung vom 17.07.2019 abgelehnt, um den Mischgebietscharakter zu erhalten.
Beschluss aus der Sitzung am 10.12.2020:
Der Gemeinderat stellte fest, dass sich das Vorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Alpenstraße“ befindet und als MI festgesetzt ist. Um den Gebietscharakter zu erhalten, verweigerte der Gemeinderat mit 0 : 13 Stimmen dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen.
Ergebnis Schallgutachten Gewerbegebiet neben allgemeinen Wohngebiet:
Aus gutachterlicher Sicht kann die schalltechnische Verträglichkeit innerhalb des Bebauungsplans „Alpenstraße“ für ein Allgemeines Wohngebiet bestätigt werden.
Beschluss
Die Mitglieder des Gemeinderats erteilen das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 10
Datenstand vom 26.07.2024 09:19 Uhr