Nutzungsänderung einer Gewerbeeinheit in Wohnfläche sowie Ausbau dieser Gewerbefläche zu einer Wohnung auf dem Grundstück Fl.-Nr. 555/6 der Gemarkung Griesstätt, Alpenstraße 23


Daten angezeigt aus Sitzung:  09. Gemeinderatssitzung, 19.09.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat 07. Gemeinderatssitzung 20.06.2024 ö beschließend 2.2
Nicht sichtbar
Gemeinderat 09. Gemeinderatssitzung 19.09.2024 ö beschließend 2.3

Sachverhalt

Für die beiden Lagerräume mit Werkstatt im EG des Gebäudes Alpenstraße 23 wird die Nutzungsänderung in Wohnraum beantragt.
Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Alpenstraße“, das Grundstück ist als Mischgebiet festgesetzt.


In der Gemeinderatssitzung am 20.06.2024 verweigerte der Gemeinderat mit 10 : 0 Stimmen das gemeindliche Einvernehmen.

Begründung Verweigerung gemeindliches Einvernehmen:
Das Vorhaben fügt sich durch die Anzahl der Wohneinheiten und dem daraus resultierenden Verkehr der 6 Wohnungen und der Gewerbeeinheit nicht in die nähere Umgebung (Umgebungsbebauung) in der Alpenstraße ein.
In der näheren Umgebung befinden sich nur 1 Wohngebäude mit 8 Wohnungen. Da 92 % der Umgebungsbebauung nur 4 Wohneinheiten oder weniger besitzen kann sich das Vorhaben anhand der Anzahl der dann 6 Wohnungen nicht in die Umgebungsbebauung einfügen.
Ebenfalls würde durch die beantragte höhere Anzahl der Wohneinheiten der Verkehr hier zunehmen und somit die Verkehrssicherheit in der Alpenstraße gefährden (Parken auf Gehweg, etc.).

Zudem entspricht das Vorhaben nicht der gemeindlichen Stellplatzsatzung. Für 6 Wohneinheiten (2x EG, 2x im OG, 2x im DG) und die Gewerbeeinheit (Bürofläche 29,5 qm) müssen insgesamt 13 Stellplätze nachgewiesen werden.
Da nur 12 Stellplätze ausgewiesen wurden und keine 13 Stellplätze konnte der Bauausschuss dem Gemeinderat nur empfehlen, das gemeindliche Einvernehmen nicht zu erteilen.


Das Landratsamt hat der Gemeinde Griesstätt mit Schreiben vom 01.08.2024 mitgeteilt, dass es beabsichtigt, das verweigerte gemeindliche Einvernehmen zu ersetzen.
Das Vorhaben fügt sich lt. Landratsamt nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung ein.


Ergebnis Schallgutachten Gewerbegebiet neben allgemeinen Wohngebiet:
Aus gutachterlicher Sicht kann die schalltechnische Verträglichkeit innerhalb des Bebauungsplans „Alpenstraße“ für ein Allgemeines Wohngebiet bestätigt werden.

Beschluss

Die Mitglieder des Gemeinderats erteilen das gemeindliche Einvernehmen.

Begründung Verweigerung gemeindliches Einvernehmen:
Das Vorhaben entspricht nicht der gemeindlichen Stellplatzsatzung. 
Für 6 Wohneinheiten (2x EG, 2x im OG, 2x im DG) und die Gewerbeeinheit (Bürofläche 29,5 qm) müssen insgesamt 13 Stellplätze nachgewiesen werden.
Da nur 12 Stellplätze ausgewiesen wurden und keine 13 Stellplätze konnte der Bauausschuss dem Gemeinderat nur empfehlen, das gemeindliche Einvernehmen nicht zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 10

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderat Hofmeister befindet sich zur Abstimmung nicht im Sitzungssaal.

Datenstand vom 28.10.2024 12:55 Uhr