Beratung über einen neuen Entwurf des Carports für den Rettungsdienst auf dem Grundstück Fl.-Nr. 157/8 der Gemarkung Griesstätt, Innthalstraße 19 u. 19 a


Daten angezeigt aus Sitzung:  10. Gemeinderatssitzung, 24.10.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
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Gemeinderat 09. Gemeinderatssitzung 19.09.2024 ö beschließend 2.1
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Gemeinderat 10. Gemeinderatssitzung 24.10.2024 ö beratend 2.4
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Sachverhalt

Hierbei handelt es sich nicht um einen neuen Bauantrag, sondern nur um die Beratung des neuen Entwurfs!

Der Antragsteller möchte einen Carport (8,00 m x 6 m) als Wetterschutz für den Rettungswagen (RTW) auf der Ostseite seines Grundstücks errichten.
Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Griesstätt - Südwest“.
Das Vorhaben ist nicht nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b) BayBO verfahrensfrei, da es nicht im Sinne des Art. 6 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 BayBO eine mittlere Wandhöhe unter 3 m hat. Es ist somit genehmigungspflichtig.

Das Vorhaben entspricht nicht dem Bebauungsplan „Griesstätt - Südwest“, da die festgelegte maximale Wandhöhe für Nebenanlagen von 3 m (Ziffer 6.1) überschritten wird.
Außerdem wird der festgelegte Pflanzstreifen von 3 m auf beiden Seiten der Bauparzellen nicht eingehalten (Ziffer 10.5).

Deshalb werden für dieses Vorhaben neben dem gemeindlichen Einvernehmen auch Befreiungen von den Festsetzungen von Ziffer 6.1 und 10.5 des Bebauungsplanes „Griesstätt - Südwest“ benötigt.

Auszug aus Art. 57 BayBO:
(1) Verfahrensfrei sind
  1. folgende Gebäude: 
  1. Garagen einschließlich überdachter Stellplätze im Sinn des Art. 6 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 mit einer Fläche bis zu 50 m2, außer im Außenbereich, 

Auszug aus Art. 6 BayBO:
(7) 1In den Abstandsflächen sowie ohne eigene Abstandsflächen sind, auch wenn sie nicht an der Grundstücksgrenze errichtet werden, zulässig
Garagen einschließlich ihrer Nebenräume, überdachte Tiefgaragenzufahrten, Aufzüge zu Tiefgaragen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Gesamtlänge je Grundstücksgrenze von 9 m, wobei die Höhe von Dächern mit einer Neigung von mehr als 45 Grad zu einem Drittel, mit einer Neigung von mehr als 70 Grad voll der Wandhöhe hinzugerechnet wird; Giebelflächen bleiben bei einer Dachneigung bis zu 45 Grad unberücksichtigt,

Diskussionsverlauf

Im Gremium wird der vorgelegte Entwurf mehrheitlich als nicht genehmigungsfähig bewertet und bemängelt, dass andere Möglichkeiten nicht in Betracht gezogen wurden. Weiter wird die Vorgehensweise des Antragstellers sehr kritisch betrachtet. 

Beschluss

Die Mitglieder des Gemeinderats befürworten den vorgelegten Entwurf und stellen das gemeindliche Einvernehmen, als auch die Befreiung der Festsetzungen im Bebauungsplan „Griesstätt-Südwest“ in Aussicht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 7

Datenstand vom 27.11.2024 09:04 Uhr