Nutzungsänderung der bestehenden Nutzflächen für Schafhaltung in Wohnräume Einbau einer zweiten Wohneinheit in das Bestandsgebäude auf dem Grundstück Fl.-Nr. 752 der Gemarkung Holzhausen, Berg 6


Daten angezeigt aus Sitzung:  11. Gemeinderatssitzung, 21.11.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat 11. Gemeinderatssitzung 21.11.2024 ö beschließend 4.1

Sachverhalt

Der Antragsteller möchte die bestehenden Nutzflächen für Schafhaltung in Wohnräume umnutzen und eine zweite Wohneinheit in das Bestandsgebäude einbauen. Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich.

Die Nutzungsänderung der bestehenden Nutzfläche für Schafhaltung ist n. § 35 Abs. 4 Nr. 1 BauGB Teilprivilegiert. Die Erschließung ist gesichert.

Beschluss

Die Mitglieder des Gemeinderats erteilen das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 35 Abs. 4 Nr. 1 BauGB. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.12.2024 10:43 Uhr