Beratung und Beschlussfassung über den Neubau der Murnbrücke


Daten angezeigt aus Sitzung:  06. Gemeinderatssitzung, 16.05.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 04. Gemeinderatssitzung 21.03.2024 informativ 16.1
Gemeinderat 05. Gemeinderatssitzung 25.04.2024 beschließend 9.1
Nicht sichtbar
Gemeinderat 06. Gemeinderatssitzung 16.05.2024 ö beschließend 5
Gemeinderat 07. Gemeinderatssitzung 20.06.2024 ö informativ 4.1
Gemeinderat 09. Gemeinderatssitzung 19.09.2024 informativ 12.2
Nicht sichtbar
Gemeinderat 11. Gemeinderatssitzung 21.11.2024 beschließend 12
Nicht sichtbar

Sachverhalt

Das Ingenieurbüro EuropPlan hat sich am 27:02:2024 die Gegebenheiten vor Ort angesehen und die Varianten notiert. Das Fundament für die aktuelle Behelfsbrücke (Spannweite 24,45 m) besteht, gem. telefonischer Auskunft durch Gemeinderatsmitglied Kaiser, aus 4 Schächten (2 Schächte je Brückenende) mit einer Tiefe von ca. 0,5 m. Für eine Dauerlösung empfiehlt Herr Herzschuh 4 Schächte (2 Schächte je Brückenende) mit einer mindesttiefe von ca. 3 m, damit die Standfähigkeit der Brücke auch bei Starkregenereignissen bzw. Überflutungen/Hochwasser gewährleistet ist.

Die Kosten und der Brückentyp (Spannweite ca. 26 m, Breite ca. 3,1 m) ergeben sich erst bei Vergabe. Die Ausschreibung erfolgt Produktneutral, um die beste und günstigste Lösung für die Gemeinde Griesstätt zu finden.

Aktuell werden von der Verwaltung die von Staatsminister Bernreiter vorgeschlagenen Fördermöglichkeiten geprüft. Dazu ist eine Abstufung der Widmung zu einem ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweg nötig. Die Unterhaltslast verbleibt hier bei der Gemeinde und es liegt voraussichtlich kein belastender Verwaltungsakt vor. Die Maßnahme ermöglicht demnach die Teilnahme an einem Förderverfahren mit einem Fördersatz von ca. 60 bis 80 % der zuschussfähigen Kosten (Fördersatz ist abhängig von der Beurteilung der dauernden finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinde).

Information aus dem Bauausschuss:
Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 04.03.2024 folgenden Zeitplan beraten:
  1. Abklären mit Landratsamt, ob eine Abstufung möglich ist
  2. Vereinbarung Termin mit Regierung von Oberbayern an der Murnbrücke mit Abklärung, ob der geplante Brückenneubau förderfähig ist. Falls dieser förderfähig ist, wird abgeklärt welche Voraussetzungen eine neue Brücke erfüllen müsste.
  3. Information des Ergebnisses an die Ausschüsse und den Gemeinderat

Der Bauausschuss sprach sich für eine 12 t Brücke mit einer kurzfristigen Belastung bis zu 18 t aus, falls eine Teilnahme am Förderprogramm nicht möglich ist. Sollte eine Teilnahme am Förderprogramm möglich und eine andere Belastung vorgeschrieben sein, wird dies dem Bauausschuss und dem Gemeinderat mitgeteilt.

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende informiert über einen Termin mit der Regierung von Oberbayern, wonach eine Förderung des Brückenbaus möglich ist unter der Voraussetzung einer Fahrbahnbreite von 4,50 m zuzüglich 2 x 0,5 m für den Begegnungsverkehr mit Radfahrern und Brückengeländer (2 x ca. 0,2 m), also insgesamt rund 5,90 m Breite. Zudem müsste die Brücke eine Traglast von mindestens 12 t für die Förderung aufweisen.
Weiter berichtet er über Verhandlungen mit dem THW. Daraus ergab sich die Möglichkeit die Anmietung der Behelfsbrücke um ein weiteres Jahr zu verlängern. 

Gemeinderat Hofmeister zweifelt die Einschätzung des Ingenieurbüros EuropPlan an und bekräftigt seine Ansicht, dass die Sanierung der alten Brücke die erste Option sein sollte und am kostengünstigsten sein müsste. Seiner Meinung nach wurde das Wehr ordentlich saniert und sollte die Last der Brücke anstandslos tragen. 

Gemeinderat Kaiser widerspricht dieser Einschätzung. Seiner beruflichen Erfahrung nach entspricht die Qualität des Betons, der für den Wehrbau verwendet wurde, nicht den heutigen Anforderungen für ein Brückenbauwerk und bewertet die Sanierung des Wehrs für nicht ausreichend. Er spricht sich deutlich für die Errichtung neuer Brunnenfundament aus, wie vom IB EuropPlan vorgeschlagen. Er sieht darin zudem den Vorteil, dass das Brückenbauwerk frei und ausschließlich im Verantwortungsbereich der Gemeinde liegt und das Risiko der Wehrfundamente ausgeschlossen werden können. 

Vereinzelt wird eine 12-Tonnen-Brücke als zu überdimensioniert angesehen und die Einstufung als Flucht- und Rettungsweg bezweifelt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Einstufung als Flucht- und Rettungsweg im Landratsamt abzuklären. 

Beschluss 1

Die Mitglieder des Gemeinderats beschließen das vorherige, auf dem Wehr aufliegende Brückenbauwerk zu sanieren und damit einhergehend eine Beteiligung der Gemeinde an den Sanierungskosten des Wehrs. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 8

Abstimmungsbemerkung
Zugestimmt: Graf, Hofmeister, Pauker, Freiberger

Beschluss 2

Die Mitglieder des Gemeinderats beschließen den Bau einer neuen, freitragenden Brücke mit Errichtung eigener Brunnenfundamente gemäß der Empfehlung des Ingenieurbüros EuropPlan. 
Die Einstufung der Wegeführung als Flucht- und Rettungsplan ist abzuklären und vorzulegen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1

Datenstand vom 03.07.2024 10:55 Uhr