Stellungnahme Einwender 1


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 18.10.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.10.2022 ö beschließend 3.1.1

Beschluss

Den Anregungen wird teilweise gefolgt.

Durch die vierte Änderung des Bebauungsplans „Mehringer Berg“ soll eine verträgliche Nachverdichtung der Bebauung ermöglicht werden. Der ursprüngliche Bebauungsplan stammt aus dem Jahr 1973, weshalb die Festsetzungen nicht mehr den Anforderungen an die heutige Planung entsprechen. Dies macht sich an Bauanträgen bemerkbar, die im Rahmen von Befreiungen nicht mehr genehmigungsfähig sind.

Die Ausweisung von großzügigeren Baugrenzen gewährt Bauherren mehr Flexibilität bei der Positionierung ihres Gebäudes. Sie führt jedoch nicht wie befürchtet zu einer höheren Auslastung/Verdichtung eines Grundstücks. Diese wird über die GRZ gesteuert, die wie im vorherigen Bebauungsplan weiterhin bei 0,4 liegt. Von einer weiteren Verdichtung („zupflastern“) der Grundstücke ist somit nicht auszugehen. 

Durch die gleichbleibende GRZ kann ebenfalls nicht von einer Verringerung des Anteils an Freiflächen auf privaten Grundstücken und den damit verbundenen negativen Auswirkungen auf das Microklima und die Versickerung ausgegangen werden.

Im Gegenteil werden in der vierten Änderung des Bebauungsplans Festsetzungen getroffen, die zu einer Verbesserung des Mikroklimas und der Versickerungsfähigkeit im Gebiet führen. Dazu zählen folgende Festsetzungen:

  • versickerungsfähige Beläge (9.1)
  • ein Verbot von Schottergärten (9.2)
  • eine Pflicht zur Begrünung von Flachdächern (9.3)
  • eine „Durchgrünung“ des Plangebiets durch die Vorgabe bei Neubebauung je angefangene 200m² Grundstücksfläche einen Baum zu pflanzen (9.4 & 9.5)

Hinsichtlich der Verringerung der Spielfläche hat die Gemeinde eine Umfrage zu allen Spielplätzen im Gemeindegebiet durchgeführt. Dabei wurde ermittelt, bei welchen Flächen nach wie vor Bedarf vorhanden ist und welche Flächen zu Wohnzwecken umgewidmet werden können. Die Umfrage kam zu dem Ergebnis, dass der Spielplatz im Baugebiet „Mehringer Berg“ nur noch wenig frequentiert ist. Der Gemeinderat hat daher entschieden, dass auf Teile des Spielplatzes verzichtet werden kann, um eine Nachverdichtung zu ermöglichen.  

Die aus Sicht der Gemeinde verträgliche Nachverdichtung wird im Bebauungsplan hauptsächlich über eine vertikale Entwicklung, also über eine mögliche zweigeschossige Bebauung gesteuert. Durch die beschränkenden Festsetzungen aus Punkt 5 (Mindestbaugrundstücksgröße und Zahl der Wohnungen) wird einer unverhältnismäßigen Entwicklung im Plangebiet entgegengewirkt. Gleichzeitig können die Baugrundstücke jedoch effizienter bebaut werden als zuvor und es wird Wohnraum geschaffen, ohne dass neue Flächen in Anspruch genommen werden müssen. Eine reine Deckung der Nachfrage nach Wohnraum in Großmehring durch die Nachverdichtung im Bereich „Mehringer Berg“ ist jedoch nicht als realistisch einzuschätzen.

Eine Änderung der Planung wird daher bezüglich der vorangegangenen Aspekte insgesamt nicht für notwendig erachtet. 

Der Einwendung bezüglich der Garage wird indes gefolgt. Im ursprünglichen Bebauungsplan waren neben den überbaubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) auch Flächen für Garagen festgesetzt. Diese ermöglichten die Errichtung der Garage in der jetzigen Form auf dem Flurstück Fl.-Nr. 1932/99. Um den Eigentümer des Flurstückes nicht in seinem Baurecht zu beschränken, wird die Errichtung von Garagen entlang von Flächen, die nicht als „klassische“ Vorgartenzone zu betrachten sind, ermöglicht. Dies bezieht sich auf die Flächen entlang des Fußweges zwischen Brahmsstraße und Leharstraße, des Spielplatzes sowie angrenzend an die Gemeinbedarfsfläche. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.11.2022 09:58 Uhr