Stellungnahme Landratsamt Eichstätt


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 18.10.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.10.2022 ö beschließend 3.1.3

Beschluss

Die Stellungnahme des Landratsamtes wird wie folgt abgewogen:

Immissionsschutz:

Der Hinweis wird berücksichtigt.
Ein entsprechender Hinweis wird in den Planunterlagen ergänzt.

Bauverwaltung:

Zu 2.3: Die Anregung findet Berücksichtigung.
Der Bebauungsplan trifft keine abweichende Bestimmung von § 19 Abs. 4 BauNVO. Festsetzung 2.3 dient als Hinweis auf die bestehende Rechtsgrundlage nach BauNVO. Um Missverständnissen vorzubeugen wird der letzte Halbsatz des § 19 Abs. 4 Satz 2 in den Planunterlagen ergänzt. 

Zu 3.1: Der Anregung wird gefolgt.
In der Festsetzung wird deutlich gemacht, dass das Geländer auf der Geschossdecke des Geschosses unterhalb des Staffelgeschosses zu errichten ist.  

Zu 6.1.1: Der Anregung wird nicht gefolgt.
Es entspricht dem Planungswillen auf Staffelgeschossen auch die Dachformen Flach- und Pultdach zuzulassen.

Zu 8: Der Anregung wird gefolgt.
Ein Carport stellt nach §1 Abs. 1 Satz 3 GStellV eine offene Garage dar. Andererseits ist eine offene Garage nicht in jedem Fall ein Carport. Der Zusatz „(Carport)“, der der einfacheren Verständlichkeit der Festsetzung diente, wird daher entfernt. Um den Sinn der Festsetzung 8.1 Satz 4 zu erfüllen, wird zudem ergänzt, dass offene Garagen zur Erschließungsstraße offen sein müssen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.11.2022 09:58 Uhr