Änderung der Kindertageseinrichtungs-Gebührensatzung; Anpassung der Verpflegungsgebühren im Kindergarten Eulennest Demling


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 13.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.12.2022 ö beschließend 4

Beschluss

Die Gemeinde Großmehring erlässt aufgrund der Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende

Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Besuch der gemeindlichen Kindertageseinrichtungen (Kindertageseinrichtungs-Gebührensatzung) vom 16.02.2022, zuletzt geändert durch Satzung vom 27.07.2022:

§ 1
Änderungsgegenstand

Der § 5 Abs. 3 erhält folgende neue Fassung:

Neben der in Absatz 1 und 2 genannten Benutzungsgebühr ist für die Teilnahme an der Mittagsverpflegung eine pauschale Verpflegungsgebühr (Essensgeld) pro Monat zu entrichten. Die Gebühren richten sich jeweils nach dem Einkaufspreis beim jeweiligen Caterer und betragen monatlich

für die Anzahl der Teilnahmen am Mittagessen
Kindergarten Regenbogen
Kindergarten Eulennest Demling
Hort +
Mittags-betreuung
Kinderkrippe Pusteblume
Kinderkrippe+
Kindergarten Sonnenblume
an einem Tag pro Woche 
11 €
10 €
9 €
14 €
11 €
an zwei Tagen pro Woche
21 €
18 €
18 €
28 €
21 €
an drei Tagen pro Woche 
30 €
28 €
28 €
42 €
30 €
an vier Tagen pro Woche
40 €
37 €
37 €
56 €
40 €
an fünf Tagen pro Woche
51 €
46 €
46 €
70 €
51 €

§ 2
Inkrafttreten

Diese Änderungssatzung tritt am 01.01.2023 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Haimerl war zum Zeitpunkt der Abstimmung noch nicht anwesend.

Datenstand vom 18.01.2023 10:08 Uhr