Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans „Tholbath Nord“ im Ortsteil Tholbath.
Der Geltungsbereich umfasst folgende Flurnummern der Gemarkung Theißing:
Fl.-Nr. 389 (Tfl.) Ackerland
Fl.-Nr. 389/1 Wohnbaufläche
Fl.-Nr. 348/1 Wohnbaufläche
Fl.-Nr. 347 Wohnbaufläche
Gesamtfläche: ca. 10.000 m²
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird dabei wie folgt begrenzt durch folgende Flurnummern bzw. Teilflächen (Tfl.). der Gemarkung Theißing:
im Norden durch Fl.-Nr. 389 (Tfl.) Ackerland
im Osten durch Fl.-Nr. 348 Lorenziweg
im Süden durch Fl.-Nr. 337 Bahnhofstraße
und durch Fl.-Nr. 348 Lorenziweg
im Westen durch Fl.-Nr. 390/1 (Tfl.) Ackerland
und durch Fl.-Nr. 394/1 Kreisstraße EI 36
und durch Fl.-Nr. 337 Bahnhofstraße
Das Gebiet wird als Allgemeines Wohngebiet ausgewiesen.
Das Bauleitverfahren für diesen Bebauungsplan wird nach § 13b BauGB durchgeführt.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekanntzumachen.
Ein geeignetes Fachbüro ist mit der Erstellung der Planunterlagen zu beauftragen.