Stellungnahme Landratsamt Eichstätt
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 17.01.2023
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Die Stellungnahme des Landratsamtes wird wie folgt abgewogen:
Technischer Hochbau:
Es ist keine Abwägung erforderlich.
Bauverwaltung:
Zu 1) Die Garagen werden in der genannten Plandarstellung nicht bis an die straßenseitige Grenze dargestellt. Es liegt vermutlich eine Verwechslung mit den in grau dargestellten Zufahrten zu den Garagen vor. Um dieses Missverständnis zu vermeiden, wird der Hinweis „Zufahrt“ auf dem Planblatt redaktionell ergänzt.
Zu 2) Der Stellungnahme wird nicht gefolgt.
Eine Aufständerung von Solarenergieanlagen auf geneigten Dächern ist aus Gründen der Gestaltung und der Bewahrung des Ortsbildes nicht zulässig. Durch die Ausnahme für Flachdächer von Gebäuden mit Staffelgeschoss, für Garagen und für Nebengebäude wurde bereits zwischen erneuerbaren Energien und Ortsbild abgewogen. Für geneigte Dächer besteht nach wie vor die Möglichkeit Solarenergieanlagen parallel zur Dachhaut auszuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 22.02.2023 11:25 Uhr