Abschluss eines städtebaulichen Vertrags zur Kostentragung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 18.07.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.07.2023 ö beschließend 3.2

Beschluss

Dem städtebaulichen Vertrag gem. § 11 Abs. 1 Satz 2 Nrn. 1 und 3 BauGB zwischen der Gemeinde Großmehring und der Firma Anumar GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Markus Brosch, Haunwöhrer Straße 21, 85051 Ingolstadt in der Fassung vom 06.07.2023 wird zugestimmt. Der Erste Bürgermeister wird zur Unterzeichnung dieses Vertrages ermächtigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.09.2023 08:14 Uhr