Abschluss einer Zweckvereinbarung über die Zusammenarbeit im Rahmen der Abfallwirtschaft mit dem Landkreis Eichstätt


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 26.09.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.09.2023 ö beschließend 5

Beschluss

Die Gemeinde Großmehring beantragt beim Landkreis Eichstätt schriftlich die Rücknahme der Delegation der beiden Aufgaben „Beseitigung von Bauschutt, Abraum, Kies und Erde“ sowie „Einsammeln, Befördern und Kompostieren von Gartenabfällen und Grüngut (auch aus Haushalten)“ auf die Gemeinden; alternativ beantragt die Gemeinde eine Spitzabrechnung bezüglich dieser beiden Aufgaben (Vollkostenersatz). Außerdem beantragt die Gemeinde die Änderung der Richtlinie des Landkreises zur Bezuschussung von Erweiterungen der Wertstoffhöfe zu einer bedarfsabhängigen Bezuschussung.

Die Gemeinde Großmehring tritt der Zweckvereinbarung über die Zusammenarbeit im Rahmen der Abfallwirtschaft bei. Der Erste Bürgermeister wird beauftragt, die Zweckvereinbarung zu unterzeichnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.10.2023 09:31 Uhr