Änderung der Kindertageseinrichtungs-Gebührensatzung; Anpassung der Besuchs-, Verpflegungs- und Beförderungsgebühren


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 21.11.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.11.2023 ö beschließend 12

Beschluss

Die Gemeinde Großmehring erlässt aufgrund der Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende

Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Besuch der gemeindlichen Kindertageseinrichtungen (Kindertageseinrichtungs-Gebührensatzung) vom 16.02.2022, zuletzt geändert durch Satzung vom 22.02.2023:

§ 1
Änderungsgegenstand

  1. Der § 5 Abs. 1 erhält folgende neue Fassung:

Die Benutzungsgebühren in den Kindertageseinrichtungen im Sinne des BayKiBiG betragen monatlich

für durchschnittliche 
tägliche Betreuungszeiten von
für eine wöchentliche Betreuungszeit von
im
Kindergarten
im
Hort
in der
Kinderkrippe
mehr als 3 einschl. 4 Stunden 
16 bis 20 Stunden 
105 €
100 €
170 €
mehr als 4 einschl. 5 Stunden 
21 bis 25 Stunden 
116 €
115 €
195 €
mehr als 5 einschl. 6 Stunden 
26 bis 30 Stunden 
128 €
130 €
220 €
mehr als 6 einschl. 7 Stunden 
31 bis 35 Stunden 
141 €

250 €
mehr als 7 einschl. 8 Stunden 
36 bis 40 Stunden 
156 €

280 €
mehr als 8 einschl. 9 Stunden 
41 bis 45 Stunden 
172 €

315 €

Für Krippenkinder (Kinder unter drei Jahren), die einen Kindergarten besuchen, entspricht der Gebührensatz bis zu dem Monat, in dem sie drei Jahre alt werden, der Benutzungsgebühr für die Kinderkrippe. Für die Ferienbetreuung im Hort wird eine Gebühr von 12 € pro gebuchtem Ferientag erhoben.

  1. Der § 5 Abs. 2 erhält folgende neue Fassung:

Die Benutzungsgebühren in der Mittagsbetreuung betragen monatlich

für die Betreuung
Gruppe
Mittagsbetreuung bis 14:00 Uhr
Gruppe
Verlängerte Mittagsbetreuung bis 15:30 Uhr
an einem Tag pro Woche 
11 €
15 €
an zwei Tagen pro Woche
22 €
30 €
an drei Tagen pro Woche
33 €
45 €
an vier Tagen pro Woche
44 €
60 €
an fünf Tagen pro Woche
55 €
75 €

  1. Der § 5 Abs. 3 erhält folgende neue Fassung:

Neben der in Absatz 1 und 2 genannten Benutzungsgebühr ist für die Teilnahme an der Mittagsverpflegung eine pauschale Verpflegungsgebühr (Essensgeld) pro Monat zu entrichten. Die Gebühren richten sich jeweils nach dem Einkaufspreis beim jeweiligen Caterer und betragen monatlich

für die Anzahl der Teilnahmen am Mittagessen
Kindergarten Regenbogen
Kindergarten Eulennest Demling
Hort +
Mittags-betreuung
Kinderkrippe Pusteblume
Integratives Kinderhaus Sonnenblume





Krippe
Kindergarten
an einem Tag pro Woche 
11 €
9 €
10 €
12 €
12 €
15 €
an zwei Tagen pro Woche
22 €
18 €
20 €
24 €
24 €
30 €
an drei Tagen pro Woche 
33 €
27 €
30 €
36 €
36 €
45 €
an vier Tagen pro Woche
44 €
36 €
40 €
48 €
48 €
60 €
an fünf Tagen pro Woche
55 €
45 €
50 €
60 €
60 €
75 €

  1. In § 1 Satz 1 werden die Wörter „und für die Inanspruchnahme des Kindergartenbusses (Teilnahme an der von der Gemeinde angebotenen Beförderung der Kindergartenkinder aus den Ortsteilen) Beförderungsgebühren“ ersatzlos gestrichen. Der § 5 Abs. 5 wird ersatzlos gestrichen.

§ 2
Inkrafttreten

Diese Änderungssatzung tritt am 01.01.2024 in Kraft. Abweichend von Satz 1 tritt § 1 Abs. 4 am 01.09.2024 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.12.2023 10:32 Uhr