Tempo 30 an der Ingolstädter Straße


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses, 10.09.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 10.09.2024 ö beschließend 4.4

Beschluss

Der Gemeinderat hat vor ca. 3 ½ Jahren fast einstimmig beschlossen, dass die Gemeinde Großmehring mit seinen Ortsteilen dem Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern beitritt. Diese Maßnahme, die sowohl den parkenden als auch den fließenden Straßenverkehr überwacht, ist ein absoluter Erfolg. Bei der Umwidmung der Bundesstraße B16a von der Ortsdurchfahrt auf die Umgehungsstraße wurde im Gemeinderat festgelegt, dass die Regensburger und die Ingolstädter Straße nicht wie alle anderen Ortsstraßen nicht mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h herabgestuft wird, damit der Verkehr fließen kann.   

Eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 auf der beschriebenen Ingolstädter Straße wird daher abgelehnt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.11.2024 15:56 Uhr