Antrag auf Kabelverlegung auf gemeindlichem Grund


Daten angezeigt aus Sitzung:  01. Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses, 28.01.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss 01. Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 28.01.2025 ö beschließend 8.2

Beschluss

Der Grundstücks- und Bauausschuss beschließt, dass mit dem Antragsteller ein Gestattungsvertrag zur Verlegung des Stromkabels auf gemeindlichem Grund geschlossen wird. Hierfür wird, wie in den bisherigen Gestattungsverträgen, ein Sockelbetrag in Höhe von 100,00 € festgesetzt und zusätzlich 5,00 €/lm. Dies entspricht einem Gesamtbetrag von 835,00 €.
Der gemeindliche Grund muss nach der Verlegung vom Antragsteller wieder wie zuvor hergestellt werden.
Die Querung der Straße soll nicht über eine offene Bauweise erfolgen, sondern das Kabel soll unter der Straße durchgeschossen werden. Dies soll auch im Gestattungsvertrag mit aufgenommen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.03.2025 07:31 Uhr