Die in der Gemeinderatssitzung vom 21.03.2017 beschlossenen Richtlinien zur Vermietung der Nibelungenhalle und weiterer Räumlichkeiten der Gemeinde werden wie folgt ab dem 01.01.2024 neu festgelegt:
1. Vermietung an den Pächter der Gaststätte und auswärtige Veranstalter
Der Mietpreis pro Tag beträgt für die halbe Halle 700,00 €, für die ganze Halle 1.200,00 €. Für Veranstaltungen nur auf der Empore oder im Foyer sind 250,00 € zu entrichten. Die Bewirtung muss über die Gaststätte erfolgen.
2. Vermietung zur Durchführung von Prüfungen
Der Mietpreis pro Tag beträgt bei einer Veranstaltungsdauer von einem Tag 700,00 €, bei einer Dauer von zwei oder drei Tagen 600,00 € und bei einer Dauer ab vier Tagen 500,00 €.
3. Vermietung für den Eisenbahnmarkt
Der Mietpreis pro Tag beträgt bei einer Veranstaltungsdauer von einem Tag 700,00 €, bei einer Dauer von zwei oder drei Tagen 600,00 € und bei einer Dauer ab vier Tagen 500,00 €.
4. Vermietung an Ortsvereine, Kirchen und politische Parteien
4.1 Veranstaltungen mit Bewirtung durch die Gaststätte
4.1.1 Veranstaltungen mit Vereinszweck
Der Mietpreis pro Tag beträgt 50,00 € für die halbe Halle bzw. das Foyer oder die Galerie und 100,00 € für die ganze Halle.
Unter den Begriff "Vereinszweck" fallen: Mitgliederversammlungen, Weihnachtsfeiern, Gründungsfeste, Wandertage
4.1.2 Regionale bzw. überregionale Veranstaltungen, politische Veranstaltungen, Veranstaltungen der Kirchen
Die Bewirtung über die Gaststätte ist zwingend. Der Mietpreis pro Tag beträgt 200,00 € für die halbe Halle bzw. das Foyer oder die Galerie und 300,00 € für die ganze Halle.
4.2 Veranstaltungen mit Selbstbewirtung
4.2.1 Jeder Verein kann pro Kalenderjahr eine Veranstaltung durchführen, bei der die Bewirtung durch Vereinsmitglieder erfolgen darf. Die Veranstaltung kann maximal zwei Tage dauern. Die Ausgabe von Speisen und Getränken durch Firmen (Catering, Partyservice etc.) ist nicht erlaubt. Sämtliche Getränke sind über die Gaststätte oder die Gemeinde bei der Herrnbräu GmbH zu beziehen.
Der Mietpreis bei einer eintägigen Veranstaltung beträgt dabei für die halbe Halle 200,00 €, für die ganze Halle 300,00 €. Bei einer zweitägigen Veranstaltung reduziert sich der Preis für die ganze Halle auf 500,00 €.
4.2.2 Sportveranstaltungen für Jugendliche (z. B. Fußballturnier)
Der Mietpreis pro Tag beträgt 60,00 €. Es ist nur die Ausgabe einfacher Speisen und Getränke (Tee, Kaffee, Kuchen, Wurstsemmeln, Getränke in Flaschen etc.) zulässig. Sämtliche Getränke (außer Kaffee oder Tee) sind über die Gaststätte oder die Gemeinde bei der Herrnbräu GmbH zu beziehen.
4.2.3 Die "Freunde des katholischen Kindergartens e. V." können jährlich zwei Veranstaltungen nach Nr. 4.2.1 durchführen.
5. Ausschankraum
Die Ausstattung des Ausschankraumes auf Hallenebene (Schankanlage, Gläserspülmaschine, Gläser) steht im Eigentum der Gemeinde und wird vom Pächter der Gaststätte unterhalten.
Bei einer Nutzung nach Nr. 4.2.1 der Richtlinien hat der Veranstalter eine Nutzungspauschale von 120,00 € pro Veranstaltung an den Pächter der Gaststätte zu entrichten. Darin enthalten sind die Verbrauchsmaterialien (Kohlensäure, Spülmittel, Wasserfilter) sowie die Reinigung der Getränkeleitungen. Der Ausschankraum, Geräte und Gläser sind nach jeder Nutzung gereinigt zu übergeben.
6. Sportbetrieb
Das Benutzungsentgelt für den Sportbetrieb beträgt je Halleneinheit (= Hallenhälfte) und Stunde 3,00 €.
7. Vereinsräume, Begegnungsraum
Die Miete für die Vereinsräume beträgt monatlich 1,20 € je Quadratmeter Nutzfläche. Darin sind alle Nebenkosten (Strom, Heizung, Wasser, Abwasser, Müllabfuhr, Fensterreinigung außen) enthalten. Der Begegnungsraum wird der Evangelischen Kirche kostenlos überlassen. Im Gegenzug kann der Raum nach Rücksprache mit der Kirche gelegentlich auch für andere Zwecke genutzt werden. Getränke und Speisen, die in den Räumlichkeiten verzehrt werden, müssen über die Gaststätte bezogen werden. Eine private Nutzung der Räume (z.B. für Feiern) ist nicht erlaubt.
8. Nebenkosten Gaststätte
Die Gaststättenpacht liegt bei monatlich 650,00 €. Die Nebenkosten (ohne Strom, Küchengas, Fensterreinigung) betragen 1,80 €/m² im Monat.
9. Umsatzsteuer
Bei allen genannten Beträgen handelt es sich um Nettoangaben. Die zusätzliche Berechnung der Umsatzsteuer erfolgt wie bisher nach den geltenden Gesetzen bzw. den Vorgaben der Finanzbehörden.
10. Allgemeines
In den Mietpreisen und Benutzungsentgelten nach Nummern 1 bis 6 sind die Nebenkosten anteilig enthalten, ebenso die Grundreinigung.
Die Veranstaltungsflächen einschließlich der benutzten Gänge und dem Foyer sowie die Toiletten sind besenrein zu übergeben. Grobe Verunreinigungen (z. B. verschüttete Getränke, verdreckte Toiletten) sind zu beseitigen.
Der Auf- und Abbau von Tischen, Stühlen, Bühne usw. ist grundsätzlich vom Veranstalter vorzunehmen. Übernehmen diese Tätigkeiten Beschäftigte der Gemeinde, wird der Aufwand zusätzlich zu den Mietkosten in Rechnung gestellt.
11. Reservierungen
Reservierungen können frühestens ab März des laufenden Jahres für das nächste Jahr vorgenommen werden. Örtliche Vereine und Organisationen erhalten diese Möglichkeit bereits ab Januar des laufenden Jahres.
12. Ausnahmen
Die Verwaltung ist weiterhin ermächtigt, in begründeten Ausnahmefällen von den festgesetzten Mietpreisen nach Nrn. 1 – 4 abzuweichen.
13. Übertragung auf andere Räumlichkeiten
Die Regelung nach Nr. 7 Sätze 1 und 2 findet auch auf andere Vereinsräume, die im Eigentum der Gemeinde sind, Anwendung. Die gemeindlichen Feuerwehren und die Wasserwacht Großmehring bleiben wie bisher von der Mietzahlung befreit.