Vorhabenbezogener Bebauungsplan "NORMA Großmehring": Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 21.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.03.2023 ö beschließend 6

Beschluss

Die Gemeinde Großmehring beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „NORMA Großmehring“. Der Geltungsbereich umfasst die Fl.-Nr. 118 der Gemarkung Großmehring.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird dabei wie folgt begrenzt durch folgende Flurnummern der Gemarkung Großmehring:

im Norden        durch         Fl.-Nrn. 161 und 158        Fläche für öffentliche Zwecke

im Osten        durch         Fl.-Nr. 117                Fläche für gemischte Nutzung

im Süden        durch         Fl.-Nr. 79/21                Bräustraße
                       Fl.-Nr. 122                Fläche für gemischte Nutzung

im Westen        durch         Fl.-Nr. 156                Fläche für gemischte Nutzung
                       Fl.-Nr. 155                Wohnbaufläche
                       Fl.-Nr. 123                Fläche für gemischte Nutzung

Das Gebiet wird als Sondergebiet für den Einzelhandel ausgewiesen.

Der Vorhabenträger wird beauftragt, in Abstimmung mit der Verwaltung, ein entsprechend geeignetes Planungsbüro mit der Erstellung der Planungsunterlagen zu beauftragen. Dieses hat Vorentwurfsunterlagen zu erstellen und diese dem Gemeinderat zur Entscheidung vorzulegen.

Das Verfahren wird jedoch nur fortgesetzt, sofern sich der Vorhabenträger in einem begleitenden städtebaulichen Vertag zur Tragung aller mit diesem Verfahren anfallenden Kosten bereit erklärt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.05.2023 10:38 Uhr