Die Gemeinde Großmehring beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „NORMA Großmehring“. Der Geltungsbereich umfasst die Fl.-Nr. 118 der Gemarkung Großmehring.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird dabei wie folgt begrenzt durch folgende Flurnummern der Gemarkung Großmehring:
im Norden durch Fl.-Nrn. 161 und 158 Fläche für öffentliche Zwecke
im Osten durch Fl.-Nr. 117 Fläche für gemischte Nutzung
im Süden durch Fl.-Nr. 79/21 Bräustraße
Fl.-Nr. 122 Fläche für gemischte Nutzung
im Westen durch Fl.-Nr. 156 Fläche für gemischte Nutzung
Fl.-Nr. 155 Wohnbaufläche
Fl.-Nr. 123 Fläche für gemischte Nutzung
Das Gebiet wird als Sondergebiet für den Einzelhandel ausgewiesen.
Der Vorhabenträger wird beauftragt, in Abstimmung mit der Verwaltung, ein entsprechend geeignetes Planungsbüro mit der Erstellung der Planungsunterlagen zu beauftragen. Dieses hat Vorentwurfsunterlagen zu erstellen und diese dem Gemeinderat zur Entscheidung vorzulegen.
Das Verfahren wird jedoch nur fortgesetzt, sofern sich der Vorhabenträger in einem begleitenden städtebaulichen Vertag zur Tragung aller mit diesem Verfahren anfallenden Kosten bereit erklärt.