Erweiterung der Zuständigkeit des Gremiums zur Ortsentwicklung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 16.07.2024
Beratungsreihenfolge
Beschluss
In Ergänzung zum Beschluss vom 18.07.2023 bezüglich der Bildung eines Gremiums zur Ortsentwicklung, wird dieses Gremium auch damit befugt, den genauen Text des Leistungsbildes zum ISEK Großmehring mit Vorbereitenden Untersuchungen (§ 141 BauGB, für das spätere Sanierungsgebiet) festzulegen, sowie den Inhalt und Ablauf des Vergabeverfahrens hierzu.
Aufbauend auf den Beschluss vom 18.07.2023, wonach das Gremium zur Ortsentwicklung ermächtigt wurde, die Bewertung der zur Erstellung der Machbarkeitsstudie eingehenden Angebote vorzunehmen, wird auch für das aufzustellende ISEK mit Vorbereitenden Untersuchungen (§ 141 BauGB, für das spätere Sanierungsgebiet) das Gremium zur Ortsentwicklung ermächtigt, entsprechend eine Prüfung (ggf. inkl. persönlicher Vorstellungen durch die Bewerberinnen und Bewerber) und Reihenfolge der Angebote zur Vorbereitung der Vergabeentscheidung vorzunehmen.
Die Verwaltung wird beauftragt, für den Gemeinderat die zur Vergabeentscheidung erforderlichen Unterlagen, einschließlich der Ergebnisse der Prüfung und vorgenommenen Reihenfolge durch das Gremium zur Ortsentwicklung, mit einem entsprechenden Beschlussvorschlag vorzulegen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 18.09.2024 15:28 Uhr