Dreizehnte Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Gewerbepark Großmehring-Kösching (Interpark)“ im Parallelverfahren mit der Siebzehnten Änderung des Flächennutzungsplanes: Aufstellungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 16.07.2024
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB die Einleitung eines Parallelverfahrens zur Siebzehnten Änderung des Flächennutzungsplanes und der Dreizehnten Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Gewerbepark Großmehring-Kösching (Interpark)" zur Ausweisung eines Gewerbegebietes nach § 8 BauNVO und einer Fläche für Versorgungsanlagen Zweckbestimmung Kläranlage auf den folgenden Grundstücken:
Flurnummern Siebzehnte Änderung des Flächennutzungsplanes in der Gemarkung Demling:
- 2085/22
- 2085/65 (Teilfläche)
- 2085/66 (Teilfläche)
- 2085/67 (Teilfläche)
- 2085/68 (Teilfläche)
- 2085/110
- 2085/111
- 2085/148
- 2085/149
Flurnummern Dreizehnte Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Gewerbepark Großmehring-Kösching (Interpark)“ in der Gemarkung Demling:
- 2085/22
- 2085/53
- 2085/65 (Teilfläche)
- 2085/66 (Teilfläche)
- 2085/67 (Teilfläche)
- 2085/68 (Teilfläche)
- 2085/110
- 2085/111
- 2085/138
- 2085/148
- 2085/149
Dabei liegen sämtliche Flurnummern bereits im Geltungsbereich des gültigen Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Gewerbepark Großmehring-Kösching (Interpark)". Die Änderungsverfahren werden jedoch nur unter der Bedingung eingeleitet und fortgeführt, sofern der städtebauliche Vertrag mit der INTERPARK Management GmbH & Co. KG zustande kommt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 18.09.2024 15:28 Uhr