Feststellung der Jahresrechnung 2022 und Entlastung gem. Art. 102 GO mit Bericht des Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses
Daten angezeigt aus Sitzung: 62. Sitzung des Marktgemeinderates, 11.01.2024
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Marktgemeinderat (Markt Großostheim) | 62. Sitzung des Marktgemeinderates | 11.01.2024 | ö | beschliessend | 3 |
Beschluss
Die Jahresrechnung 2022 wird mit den vorgetragenen Abschlusszahlen festgestellt und die Entlastung gem. Art. 102 (3) GO erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
Datenstand vom 03.04.2024 08:28 Uhr