Neubau einer dreigruppigen Kinderkrippe "Am Bahnhof" - Grundsatzbeschluss und Planungsauftrag an die Verwaltung


Daten angezeigt aus Sitzung:  72. Sitzung des Marktgemeinderates, 01.08.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Großostheim) 72. Sitzung des Marktgemeinderates 01.08.2024 ö beschliessend 3

Beschluss 1

  1. Dem Vorhaben einer dreigruppigen Kinderkrippe „Am Bahnhof“ in Großostheim zur Sicherstellung des Krippenbedarfes wird zugestimmt. 
  2. Eine Ausführung soll in <<< (Holz-)Modulbauweise oder in Holzbauweise>>> ausgeführt werden.
  3. Die Verwaltung wird ermächtigt, ein VgV-Verfahren zur Auswahl eines (General)Planers in die Wege zu leiten. Beauftragt werden soll stufenweise, zunächst bis einschließlich Leistungsphase 4. Der Gemeinderat ist über die erfolgte Vergabe zu informieren. Die für den Planungsauftrag erforderliche Verpflichtungsermächtigung in Höhe von bis zu 50.000 € z.L. des Haushaltsjahres 2025 wird aus der Haushaltsstelle 21360/9450 (Generalsanierung Mittelschule) außerplanmäßig bereitgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 6

Beschluss 2

  1. Dem Vorhaben einer dreigruppigen Kinderkrippe „Am Bahnhof“ in Großostheim zur Sicherstellung des Krippenbedarfes wird zugestimmt. 
  2. Eine Ausführung soll in <<< (Holz-)Modulbauweise oder in Holzbauweise>>> ausgeführt werden.
  3. Die Verwaltung wird ermächtigt, ein VgV-Verfahren zur Auswahl eines (General)Planers in die Wege zu leiten. Beauftragt werden soll stufenweise, zunächst bis einschließlich Leistungsphase 4. Der Gemeinderat ist über die erfolgte Vergabe zu informieren. Die für den Planungsauftrag erforderliche Verpflichtungsermächtigung in Höhe von bis zu 50.000 € z.L. des Haushaltsjahres 2025 wird aus der Haushaltsstelle 21360/9450 (Generalsanierung Mittelschule) außerplanmäßig bereitgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Beschluss 3

  1. Dem Vorhaben einer dreigruppigen Kinderkrippe „Am Bahnhof“ in Großostheim zur Sicherstellung des Krippenbedarfes wird zugestimmt. 
  2. Eine Ausführung soll in <<< (Holz-)Modulbauweise oder in Holzbauweise>>> ausgeführt werden.
  3. Die Verwaltung wird ermächtigt, ein VgV-Verfahren zur Auswahl eines (General)Planers in die Wege zu leiten. Beauftragt werden soll stufenweise, zunächst bis einschließlich Leistungsphase 4. Der Gemeinderat ist über die erfolgte Vergabe zu informieren. Die für den Planungsauftrag erforderliche Verpflichtungsermächtigung in Höhe von bis zu 50.000 € z.L. des Haushaltsjahres 2025 wird aus der Haushaltsstelle 21360/9450 (Generalsanierung Mittelschule) außerplanmäßig bereitgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 5

Datenstand vom 19.08.2024 17:14 Uhr