Neufestlegung des kalkulatorischen Zinssatzes für die kostenrechnenden Einrichtungen des Marktes Großostheim hier: Überprüfung/Anpassung im Hinblick auf eine Neukalkulation ab 2025
Daten angezeigt aus Sitzung: 76. Sitzung des Marktgemeinderates, 07.11.2024
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Nicht sichtbar | |||||
Marktgemeinderat (Markt Großostheim) | 76. Sitzung des Marktgemeinderates | 07.11.2024 | ö | beschliessend | 3 |
Beschluss
Für die nach § 12 (1) Ziffer 2 KommHV erforderliche kalkulatorische Verzinsung des Anlagekapitals wird der Zinssatz ab dem Vermögensrechnungsjahr 2024 (Verbuchung in Haushaltsjahr 2025) neu auf 2,00 v.H. festgelegt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 6
Datenstand vom 31.03.2025 09:07 Uhr