Neubau einer Doppelhaushälfte mit Garage (Haus 2), Bergstraße 12 a, OT Wenigumstadt


Daten angezeigt aus Sitzung:  47. Sitzung des Bau- und Planungsausschuss, 14.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Planungsausschuss (Markt Großostheim) 47. Sitzung des Bau- und Planungsausschuss 14.03.2024 ö beschliessend 1.2

Beschluss

  1. Das gemeindliche Einvernehmen, einschließlich der beantragten Befreiungen, wird aufgrund der im Sachverhalt genannten Gründe nicht erteilt.
  2. Das Bauvorhaben ist dahingehend umzuplanen, dass das Baugrundstück über die öffentliche Verkehrsfläche Fl.Nr. 1906/1 der Gemarkung Großostheim (verkehrlich) erschlossen wird und die Planunterlagen entsprechend umgeändert werden.
  3. Folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans werden bei einer entsprechenden Umplanung in Aussicht gestellt: 
  • Überschreitung des Baufensters durch die überdachte Terrasse mit einer Fläche von 2,17 m²
  • Überschreitung es Baufensters durch die Garage mit einer Fläche von 29,69 m²
  • Überschreitung der max. zulässigen Wandhöhe von 6,10 m, hier 7,0 m 
  • Überschreitung der max. zulässigen Dachneigung von 25-30 Grad, hier 38 Grad
  • Errichtung einer Doppelhaushälfte mit zwei Vollgeschossen und einem Dachvollgeschoss, lt. B-Plan max. zwei Geschosse zulässig
  • Nichteinhaltung des Mindestgrenzabstandes von mind. 4,0 m des Mindestgebäudeabstandes von mind. dem doppelten Mindestgrenzabstand (mind. 8,0 m), hier 3,52 m Abstand zur Grundstücksgrenze bzw. 7,23 m   Abstand zum nächsten Gebäude
  • Nichteinhaltung der zulässigen Wandhöhe und Dachneigung der Garage, lt. B-Plan max. 2,50 m Wandhöhe und 8 Grad Dachneigung, hier 3,0 m Wandhöhe sowie 2 % Dachgefälle (ca. 1,3 Grad)
  1. Bei einer entsprechenden Umplanung wird die Verwaltung beauftragt, das gemeindliche Einvernehmen als laufende Verwaltung entsprechend zu erteilen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.03.2024 12:38 Uhr