Neubau einer Doppelhaushälfte mit Garage (Haus 2), Bergstraße 12 a, OT Wenigumstadt
Daten angezeigt aus Sitzung:
47. Sitzung des Bau- und Planungsausschuss, 14.03.2024
Beratungsreihenfolge
Beschluss
- Das gemeindliche Einvernehmen, einschließlich der beantragten Befreiungen, wird aufgrund der im Sachverhalt genannten Gründe nicht erteilt.
Das Bauvorhaben ist dahingehend umzuplanen, dass das Baugrundstück über die öffentliche Verkehrsfläche Fl.Nr. 1906/1 der Gemarkung Großostheim (verkehrlich) erschlossen wird und die Planunterlagen entsprechend umgeändert werden.
Folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans werden bei einer entsprechenden Umplanung in Aussicht gestellt:
- Überschreitung des Baufensters durch die überdachte Terrasse mit einer Fläche von 2,17 m²
- Überschreitung es Baufensters durch die Garage mit einer Fläche von 29,69 m²
- Überschreitung der max. zulässigen Wandhöhe von 6,10 m, hier 7,0 m
- Überschreitung der max. zulässigen Dachneigung von 25-30 Grad, hier 38 Grad
- Errichtung einer Doppelhaushälfte mit zwei Vollgeschossen und einem Dachvollgeschoss, lt. B-Plan max. zwei Geschosse zulässig
- Nichteinhaltung des Mindestgrenzabstandes von mind. 4,0 m des Mindestgebäudeabstandes von mind. dem doppelten Mindestgrenzabstand (mind. 8,0 m), hier 3,52 m Abstand zur Grundstücksgrenze bzw. 7,23 m Abstand zum nächsten Gebäude
- Nichteinhaltung der zulässigen Wandhöhe und Dachneigung der Garage, lt. B-Plan max. 2,50 m Wandhöhe und 8 Grad Dachneigung, hier 3,0 m Wandhöhe sowie 2 % Dachgefälle (ca. 1,3 Grad)
- Bei einer entsprechenden Umplanung wird die Verwaltung beauftragt, das gemeindliche Einvernehmen als laufende Verwaltung entsprechend zu erteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 28.03.2024 12:38 Uhr