Neufestsetzung der Grabplatzgebühren


Daten angezeigt aus Sitzung:  38. Sitzung des Marktgemeinderates, 22.03.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Marktgemeinderat (Markt Großostheim) 38. Sitzung des Marktgemeinderates 22.03.2016 ö beschliessend 6

Beschluss

Für die Grabnutzungsgebühren wird ausgehend von einem mittleren jährlichen Gebührenbedarf von 285.800 € der Kostendeckungsgrad zur Neufestsetzung der einzelnen Grabgebühren auf 40 v.H. festgelegt. Die Höhe der durch Änderungssatzung zu beschließenden Grabplatzgebühren orientiert sich an der Gewichtung der Wertansätze für Grabgröße und Anzahl der Grabstellen im Verhältnis 30/70. Hieraus ergeben sich die nachstehenden Gebührensätze:
A)        für die Alten Friedhof Großostheim, die Friedhöfe Pflaumheim
(sowie nicht Buchstabe B) und Wenigumstadt bei

Reihengrabstätten        54,00 €
Familiengrabstätten        
a) mit zwei Grabstellen        109,00 €
b) mit drei Grabstellen        218,00 €
Urnengrabstätten        81,00 €
Urnenwand        140,00 €
Urnenstelen        51,00 €
Kindergrabstätten        26,00 €
Anonymen Urnengrabstätten        19,00 €

B)        für den Neuen Friedhof Pflaumheim (Abteilung II) und den Parkfriedhof bei

Reihengrabstätten        91,00 €
Familiengrabstätten        
a) mit zwei Grabstellen        155,00 €
b) mit drei Grabstellen        218,00 €
Urnengrabstätten        81,00 €
Urnenwand        140,00 €
Urnenstelen        51,00 €
Urnenbaumgrabstätten        21,00 €
Kindergrabstätten        26,00 €
Anonymen Urnengrabstätten        19,00 €

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 6

Datenstand vom 28.04.2016 08:42 Uhr