Stellplatzanlage Hochhäuser Ringheim und Parkplatznutzung Hasselstraße


Daten angezeigt aus Sitzung:  42. Sitzung des Marktgemeinderates, 12.05.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 42. Sitzung des Marktgemeinderates 12.05.2016 ö beschliessend 3

Beschluss

1.        Mit der vorgelegten Planung besteht Einverständnis.

2.        Der Markt Großostheim ist grundsätzlich bereit, mit dem Eigentümer einen städtebaulichen Vertrag mit folgendem Inhalt abzuschließen:

a.        Der Markt stellt in Aussicht, den rechtsverbindlichen Bebauungsplan „Ringheim 1“ auf dem Grundstück Fl.Nr. 24238/451 der Gemarkung Großostheim mit einer noch näher zu definierenden Reihenhausbebauung zu überplanen sowie die planungsrechtlichen Voraussetzungen auf dem Grundstück Fl.Nr. 24238/301 der Gemarkung Großostheim für die veränderte Stellplatzanordnung zu schaffen.
b.        Im Gegenzug ist für jede Wohnung der Anwesen Hasselstraße 24 und Anne-Frank-Straße 15 ein Stellplatz zur Verfügung zu stellen und vor Ort zuzuweisen.
c.        Für die Zusicherung der „Stellplatzpflicht“ im Grundbuch ist zu Gunsten des Marktes Großostheim eine beschränkt-persönliche Dienstbarkeit mit dem Inhalt aufzunehmen, dass der Eigentümer jede Handlung zu unterlassen hat, die einen Ausschluss der Mieter von den geplanten Parkplätzen zur Folge hätte und die deren Nutzung gefährden könnte.
d.        Die Planungskosten für die Änderung sind dem Eigentümer aufzuerlegen.

3.        Die Verwaltung soll das Besprechungsergebnis vom 12.04.2016, v.a. die Stellplatzanordnung, mit der Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt Aschaffenburg schlussabstimmen. Danach ist ein Vertragsentwurf zu fertigen.

4.        Der dann vorliegende Entwurf des Vertrages ist mit dem Eigentümer durchzusprechen und danach zur abschließenden Beschlussfassung wieder in den Gemeinderat einzubringen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 2

Datenstand vom 27.05.2016 11:35 Uhr