Bebauungsplan "Gewerbe- und Mischgebiet Stockstädter Weg", 9. Änderung - Behandlung der Stellungnahmen und Einwendung aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit sowie Beschluss zur Offenlage


Daten angezeigt aus Sitzung:  51. Sitzung des Marktgemeinderates, 20.10.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 51. Sitzung des Marktgemeinderates 20.10.2016 ö 1.2

Beschluss

1.        Dem vom Investor geplanten Eingriff in den äußeren Grüngürtel wird nicht zugestimmt. Es ist nach anderen planerischen und praktischen Lösungsansätzen zu suchen, um die gewünschten Bauvorhaben auf dem Grundstück zu realisieren.
2.        Der Vorhabenträger wird aufgefordert, für die weiteren Planungen einen detaillierten Stellplatznachweis für die einzelnen Bauvorhaben auszuarbeiten und nachzuweisen, dass die erforderlichen Stellplätze unter Einhaltung der geplanten Bestimmungen der nun laufenden
9. Bebauungsplanänderung auf dem Grundstück untergebracht werden können. Ggf. ist z.B. auf eine Parkdecklösung zurückzugreifen.
3.        Der geplanten Vorabwägung zur Beteiligung im Sinne von §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB in Form der Abwägungstabelle des Planungsbüros FM aus Aschaffenburg wird zugestimmt. Der Entwurf des Bebauungsplanes und der Entwurf der Begründung samt Umweltbericht werden in der Fassung vom 20.10.2016 gebilligt.
4.        Nach Vorliegen der Stellplatznachweise ist ein Gesprächstermin mit dem Investor, ggf. unter Beiladung der Firmen zu führen.
5.        Der städtebauliche Vertrag mit dem Vorhabenträger ist vor Durchführung der weiteren Verfahrensschritte auszuhandeln und rechtsverbindlich abzuschließen.
6.        Die Verwaltung wird angewiesen nach Abschluss des Vertrages, basierend auf den vorliegenden Entwürfen die öffentliche Auslegung im Sinne von § 3 Abs. 2 BauGB sowie die förmliche Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen bzw. über das Planungsbüro FM aus Aschaffenburg, Herrn Matthiesen, durchführen zu lassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 6

Datenstand vom 09.11.2016 17:25 Uhr