Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung- und Bildungsbeschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes "Hauptstraße 52" als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB im Ortsteil Wenigumstadt


Daten angezeigt aus Sitzung:  67. Sitzung des Marktgemeinderates, 08.06.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 67. Sitzung des Marktgemeinderates 08.06.2017 ö 1

Beschluss

1)        Der Marktgemeinderat beschließt, den Bebauungsplan „Hauptstraße 52“ nach § 2 Abs. 1 BauGB im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB aufzustellen.
2)        -        Die Ausbildung von Krüppelwalmen ist zulässig.
       -        Der Baukörper ist in 2 Teile zu gliedern, die durch einen untergeordneten                        Zwischenbauteil verbunden werden können.
       -        Die Wandhöhenobergrenze von 8,50 m ist auf Bedarfsnotwendigkeit zu überprüfen                und ggf. zu reduzieren.
-        -        Die vorgesehenen Dachneigungen (30° - 35°/35° - 45°) sind zu überprüfen und ggf.                zu vereinheitl ichen.
       Im übrigen werden die  vorliegenden Planentwürfe des Bauatelier Richter/Schäffner aus Aschaffenburg in der Fassung vom 01.06.2017 sowie die Begründung in der Fassung vom 01.06.2017 gebilligt. Sie sind durch Offenlage in die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (§§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB) zu bringen.
3)        Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange ist durch das Bauatelier Richter/Schäffner aus Aschaffenburg, durchzuführen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt durch die Gemeindeverwaltung.
4)        Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich in das Internet unter www.grossostheim.de einzustellen (und -soweit überhaupt schon möglich- über ein zentrales Internetportal des Landes zugänglich zu machen).
5)        Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden städtebaulichen Vertrag in Bezug auf die Erschließung und die städtebaulichen Kosten vorzubereiten und mit der Eigentümerin zu verhandeln.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.09.2018 10:53 Uhr