Neukalkulation der Gebühren für die Wasserversorgungseinrichtung für einen neuen Kalkulationszeitraum ab 2019


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 06.12.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 06.12.2018 ö beschliessend 2

Beschluss

Der bestehende Kalkulationszeitraum für die Wassergebühren wird vorzeitig abgekürzt und ab 2019 neu auf einen Zeitraum von vier Jahren bis Ende 2022 festgelegt. Der Berechnung werden als erforderlicher mittlerer jährlicher Gebührenbedarf für die Wasserversorgungsanlage 1.351.967,12 € zu Grund gelegt. Unter Berücksichtigung der zu erwartenden jährlichen Verbrauchsmengen ermittelt sich folgender Gebührensatz

       Wasser:        Gebühr: 1,71 €/m³ (netto, zzgl. 7 % USt = 1,83 €/m³)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.12.2018 11:05 Uhr