Erschließungsbeitragsrecht; Altanlagenregelung in Art. 5a Abs. 7 KAG
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Marktgemeinderates, 28.03.2019
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Nicht sichtbar | |||||
Marktgemeinderat (Markt Großostheim) | Sitzung des Marktgemeinderates | 28.03.2019 | ö | beschliessend | 4 |
Beschluss
In Bezug auf die Fertigstellung des östlichen Gehwegs an der Straße Ostring nach geltendem Bebauungsplan sind von der Verwaltung zunächst die Vor- und Nachteile der Baumaßnahme zusammenzustellen, und dem Gemeinderat darzulegen. Es erfolgt dann eine Entscheidung, wie mit dem fehlenden Gehweg weiter verfahren wird.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0