Aufstellung des Bebauungsplanes "Hauptstraße 70", OT Wenigumstadt - Aufstellungs-, Billigungs- und Auslegungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 09.05.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 07.02.2019 ö beschliessend 2.1
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 21.03.2019 ö vorberatend 1
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 09.05.2019 ö beschliessend 3.1
Marktgemeinderat 45. Sitzung des Marktgemeinderates 02.02.2023 ö beschliessend 1.1

Beschluss

  1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Hauptstraße 70“ im Sinne von § 2 Abs. 1 BauGB wird beschlossen. Die Aufstellung erfolgt als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB ohne Umweltprüfung. Der Geltungsbereich umfasst das Grundstück Fl.Nr. 5536 der Gemarkung Wenigumstadt.
  2. Gleichzeitig werden die Entwürfe des Bebauungsplanes und dessen Begründung i.d.F. vom 09.05.2019 sowie der noch einzuarbeitenden Verbreiterung der Fahrbahn „In den Kreuzgärten“ um einen Meter (Bereich zwischen Stich- und Hauptstraße) gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, basierend auf den vorliegenden Entwürfen die öffentliche Auslegu ng nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen bzw. von dem Büro PlanerFM, Aschaffenburg, durchführen zu lassen.
 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.06.2019 15:24 Uhr