Grundsatzentscheidung zum Straßenausbau in Bezug auf die Höhenangleichungen zwischen den privaten Höfen und der öffentlichen Verkehrsfläche


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 07.11.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 07.11.2019 ö beschliessend 7

Beschluss

  1. Aufgrund Art. 17 Abs. 1 BayStrWG haben bei allen künftigen Straßenvollausbauten die Eigentümer ggf. notwendige Höhenangleichungen auf ihre Kosten selbstständig auszuführen, soweit keine erheblich erschwerte Benutzung vorliegt. Der Markt Großostheim beauftragt hierzu auch keine Dritten und übernimmt dementsprechend auch keine Kosten.
  2. Die Verwaltung soll im Zuge der allgemeinen Informationen über künftig anstehende Straßenbaumaßnahmen die jeweils betroffenen Eigentümer rechtzeitig auf diesen Umstand hinweisen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 7

Datenstand vom 10.12.2019 12:41 Uhr